Oberösterreich

Junge Frau hat Fehlgeburt, wird kurz darauf gefeuert

Nach einer persönlichen Tragödie wurde einer jungen Frau aus OÖ auch noch gekündigt. Die Arbeiterkammer half ihr.

Peter Reidinger
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In OÖ erlitt eine junge Frau eine Fehlgeburt (Symbolfoto), wenige Tage später wurde sie gekündigt.
In OÖ erlitt eine junge Frau eine Fehlgeburt (Symbolfoto), wenige Tage später wurde sie gekündigt.
Getty Images/iStockphoto

Die junge Frau aus dem Bezirk Braunau verlor heuer im Frühjahr in der zehnten Schwanger­schaftswoche ihr ungeborenes Baby. Wenige Tage später der nächste Schock: sie verlor auch noch ihren Arbeitsplatz: Ihr Arbeitgeber hatte sie nach der Fehlgeburt gekündigt.

Das Verhalten der Firma sei "nicht nur moralisch verwerflich, sondern wegen der besonderen Situation auch rechts­unwirksam", so die Arbeiterkammer Braunau.

"Unsensibel"

Wenige Tage nach dem Schicksalsschlag teilte ihr Arbeitgeber der Frau mit, dass sie mit Ende der Woche und unter Einhaltung einer einwöchigen Frist gekündigt sei. Im Kündigungs­schreiben stand weiter: "Während der Kündigungs­zeit müssen Sie selbst­verständlich zur Arbeit kommen oder Urlaub vereinbaren, ansonsten wäre dies ein vorzeitiger Austritt."

Die Arbeiterkammer kritisiert: "Diese Passage war umso unsensibler, als die Firma über die Schwanger­schaft und die Fehl­geburt informiert war".

Stefan Wimmer von der AK Braunau: "Laut Mutterschutzgesetz darf eine Kündigung erst vier Wochen nach einer Fehlgeburt erfolgen"
Stefan Wimmer von der AK Braunau: "Laut Mutterschutzgesetz darf eine Kündigung erst vier Wochen nach einer Fehlgeburt erfolgen"
AK

Rechtswidrig war die Kündigung ebenfalls. "Denn laut Mutterschutz­gesetz darf eine Kündigung erst 4 Wochen nach einer Fehl­geburt erfolgen", erklärt AK-Bezirks­stellenleiter Stefan Wimmer.

"Da es für die Arbeit­nehmerin undenkbar war, noch einmal in die Firma zurück­zukehren und dort weiter­zuarbeiten, akzeptierte sie die Kündigung zum rechtlich möglichen Zeitpunkt und hatte dadurch Anspruch auf eine Kündigungs­entschädigung bis zum Ablauf der korrekten Kündigungs­frist", so die AK.

2.400 Euro Entschädigung

Die Arbeiterkammer machte diese Entschädigung beim Arbeitgeber geltend. "Mit Erfolg: Die Frau erhielt in zwei Raten die ihr zustehende Kündigungsentschädigung ausbezahlt - in Summe mehr als 2.400 Euro", so die Arbeitnehmervertreter.

AK-Präsident Johann Kalliauer: "Dieser Fall ist besonders ungustiös. Hier geht es nicht nur um den Arbeitsplatz und die Existenz einer Familie - hier geht es um einen persönlichen Schicksals­schlag, auf den ein Arbeitgeber Rücksicht nehmen muss, allein schon aus Verant­wortungs­bewusstsein".