Oberösterreich

Junge Frau hat Fehlgeburt, wird kurz darauf gefeuert

Nach einer persönlichen Tragödie wurde einer jungen Frau aus OÖ auch noch gekündigt. Die Arbeiterkammer half ihr.
Peter Reidinger
16.07.2021, 09:42

Die junge Frau aus dem Bezirk Braunau verlor heuer im Frühjahr in der zehnten Schwangerschaftswoche ihr ungeborenes Baby. Wenige Tage später der nächste Schock: sie verlor auch noch ihren Arbeitsplatz: Ihr Arbeitgeber hatte sie nach der Fehlgeburt gekündigt.

Das Verhalten der Firma sei "nicht nur moralisch verwerflich, sondern wegen der besonderen Situation auch rechtsunwirksam", so die Arbeiterkammer Braunau.

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"Unsensibel"

Wenige Tage nach dem Schicksalsschlag teilte ihr Arbeitgeber der Frau mit, dass sie mit Ende der Woche und unter Einhaltung einer einwöchigen Frist gekündigt sei. Im Kündigungsschreiben stand weiter: "Während der Kündigungszeit müssen Sie selbstverständlich zur Arbeit kommen oder Urlaub vereinbaren, ansonsten wäre dies ein vorzeitiger Austritt."

Die Arbeiterkammer kritisiert: "Diese Passage war umso unsensibler, als die Firma über die Schwangerschaft und die Fehlgeburt informiert war".

Stefan Wimmer von der AK Braunau: "Laut Mutterschutzgesetz darf eine Kündigung erst vier Wochen nach einer Fehlgeburt erfolgen"
AK

Rechtswidrig war die Kündigung ebenfalls. "Denn laut Mutterschutzgesetz darf eine Kündigung erst 4 Wochen nach einer Fehlgeburt erfolgen", erklärt AK-Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer.

"Da es für die Arbeitnehmerin undenkbar war, noch einmal in die Firma zurückzukehren und dort weiterzuarbeiten, akzeptierte sie die Kündigung zum rechtlich möglichen Zeitpunkt und hatte dadurch Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung bis zum Ablauf der korrekten Kündigungsfrist", so die AK.

2.400 Euro Entschädigung

Die Arbeiterkammer machte diese Entschädigung beim Arbeitgeber geltend. "Mit Erfolg: Die Frau erhielt in zwei Raten die ihr zustehende Kündigungsentschädigung ausbezahlt - in Summe mehr als 2.400 Euro", so die Arbeitnehmervertreter.

AK-Präsident Johann Kalliauer: "Dieser Fall ist besonders ungustiös. Hier geht es nicht nur um den Arbeitsplatz und die Existenz einer Familie - hier geht es um einen persönlichen Schicksalsschlag, auf den ein Arbeitgeber Rücksicht nehmen muss, allein schon aus Verantwortungsbewusstsein".

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