Politik

Juristen zweifeln an Fußfessel für Gefährder

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Fußfesseln ohne konkreten Verdacht, aber bei abstrakter Gefährdung: So sieht der Plan von Innenminister Wolfgang Sobotka aus. Juristen zweifeln an der Rechtmäßigkeit und sehen zu starke Eingriffe in die Grundrechte.

Aus Sicht des Innenministers ist klar: Ermittler, die den Tätern immer einen Schritt voraus sind, schützen den Staat. Verfassungshüter warnen dennoch vor zu starker Überwachung und Einschränkung der persönlichen Freiheit.

Das neue Regierungspaket sieht vor, das im Bereich Sicherheit und Terror sogenannte Gefährder besser überwacht werden sollen. Im Kapitel "Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten" steht. dass Personen, die einer terroristischen Straftat verdächtigt werden, nach derzeit geltendem Recht in Untersuchungshaft genommen werden können. Das gilt vor allem für Rückkehrer, die im Ausland für eine terroristische Organisation wie den IS gekämpft haben.

Gesetz bis Juni vollziehen

Bei Personen, durch die eine "abstrakte Gefährdung" gegeben ist, wird laut Regierungsprogramm nun aber "die elektronische Fußfessel als gelinderes Mittel" statt der U-Haft angestrebt. Gerichte sollen darüber entscheiden, ob im Einzelfall diese abstrakte Gefährdung für die Fußfessel ausreicht.

Juristen bewerten dieses Vorgehen aber als problematisch, da das Recht auf Freiheit beschnitten wird. "Das ist ganz, ganz schwierig. Dann müsste man Gesinnung über äußere Merkmale feststellen, das funktioniert nicht", erklärte Heinz Mayer dem "Standard". "Es muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, sonst gelten wir ja alle als Gefährder", sagt Mayer.

Bundeskanzler Christian Kern ist wie die ÖVP der Meinung, dass sich die Bedrohungslage verändert hat: "Daher haben wir die Verpflichtung, darauf zu reagieren". Die Regierung hat sich einen knappen Zeitplan gesetzt, will bis März einen Erlass vorlegen und die Gesetze bis Juni anpassen.