Politik

Justiz-Knalleffekt um Gehaltserhöhung von Kurz-Freundin

Rückschlag für Thomas Schmid beim Bestreben, Kronzeuge zu werden: Das Verfahren gegen Sebastian Kurz um eine 68-€-Gehaltserhöhung wurde eingestellt.

Heute Redaktion
Sebastian Kurz und seine Lebensgefährtin Susanne Thier
Sebastian Kurz und seine Lebensgefährtin Susanne Thier
Georges Schneider / picturedesk.com

"Und wieder einmal hat sich ein Vorwurf als falsch herausgestellt", sagt Sebastian Kurz am Mittwoch im Gespräch mit "Heute". Hintergrund: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) hat die Ermittlungen gegen den Ex-Kanzler in der Causa rund um eine Gehaltserhöhung für seine Lebensgefährtin eingestellt.

Schmid will Kronzeuge werden

Die Vorgeschichte: Am 22. Juni 2022 war Thomas Schmid, der frühere Generalsekretär im Finanzministerium, von der WKStA einvernommen worden. Dort gab er an, dass der damalige Kanzler Kurz bei ihm für eine Gehaltserhöhung ("mega dringend" laut Schmid) für seine Lebensgefährtin Susanne Thier interveniert habe. Die Begründung: Sie arbeite sehr viel, habe viele Abendveranstaltungen zu betreuen.

Die WKStA sah "keinen Anlass, den Wahrheitsgehalt seiner (Schmids, Anm.) Aussage in Zweifel zu ziehen". Die Folge: Ermittlungen gegen Kurz, Schmid und den Sachbearbeiter, der die Erhöhung als gerechtfertigt beurteilt und die Bearbeitung des Thier-Antrags bevorzugt behandelt hatte.

"Das war auch nicht Kurz' Art"

Bei einer weiteren Einvernahme zwischen 7. und 9. November kämpfte Thomas Schmid dann schon mit Erinnerungslücken. Von den Ermittlern wurden die Sätze: "… das weiß ich nicht mehr so genau…", "... wie gesagt, so genau weiß ich es aber nicht" oder, "... kann mich aber nicht konkret erinnern …" protokolliert. Schließlich sagte er sogar aus: "Eine Bevorzugung gegenüber anderen Mitarbeitern hat Kurz explizit nicht verlangt. Das war auch nicht seine Art."

Ein Kernsatz aus dem Ermittlungsakt gegen Sebastian Kurz.
Ein Kernsatz aus dem Ermittlungsakt gegen Sebastian Kurz.
"Heute"

"Kein Anfangsverdacht"

Nach Prüfung der Sachverhalte sieht die WKStA aber von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Kurz und die beiden anderen ab – es bestehe kein Anfangsverdacht. Die Aufwertung des Arbeitsplatzes von Susanne Thier sei "sachlich gerechtfertigt" gewesen, heißt es in der auf 16 Seiten begründeten Entscheidung, die "Heute" vorliegt. Bei Kurz sieht die WKStA daher keine Hinweise auf Amtsmissbrauch (bis zu zehn Jahre Haft) oder Untreue (sechs Monate bis zehn Jahre).

Kurz: "Thomas Schmid erfindet falsche Vorwürfe"

Für Schmids angestrebten Kronzeugenstatus (er muss neue Sachverhalte offenbaren, darf nicht der Lüge überführt werden) ist die Einstellung ein Rückschlag. "Thomas Schmid erfindet falsche Vorwürfe, um Kronzeuge zu werden. Es kommt zu einer massiven medialen Vorverurteilung, sogar gegen Familienmitglieder. Gott sei Dank kommt am Ende immer die Wahrheit ans Licht", so Sebastian Kurz in einer ersten Reaktion.

Presserat verurteilte Bericht

Um sich zu verteidigen, legte Sebastian Kurz bereits im Oktober des Vorjahres die Lohnzettel seiner Lebensgefährtin offen. "Heute"-Recherchen ergaben zudem, dass Kurz' Freundin Susanne beruflich nicht von ihrem prominenten Freund profitiert hatte, sondern vielmehr im Job-Alltag unter der Liaison litt. Chat-Nachrichten belegten, dass sich Susanne von ihren Vorgesetzten nicht als Kanzler-Freundin abstempeln lassen wollte: "Ich bin nur das Mädi, das jetzt einen tollen Freund hat", klagte sie etwa.

Das "Geilzeit"-Cover des Falters mit Kurz-Freundin Susanne wurde vom Presserat nicht beanstandet.
Das "Geilzeit"-Cover des Falters mit Kurz-Freundin Susanne wurde vom Presserat nicht beanstandet.
picturedesk.com; Screenshot Falter

Der Presserat verurteilte "Heute" für diese Berichterstattung, die bereits damals auch Thiers Sichtweise beleuchtete. Der Senat 2 unter der Leitung von Gewerkschafts-Mitarbeiterin Andrea Komar verortete in der Berichterstattung einen Verstoß gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse. Eine "Falter"-Collage, die Susanne Thier barbusig am Cover zeigte, war laut Presserat hingegen zulässig. 

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