Österreich

Justizbeamter muss nach Sexaffäre vor Gericht

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Helmut Graf

Auf einen 40-jährigen Revierinspektor kommt nach Sex mit zwei weiblichen Häftlingen in der Justizanstalt Josefstadt ein Gerichtsverfahren zu. Er soll wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angeklagt werden.

Auf einen 40-jährigen Revierinspektor kommt nach Sex mit zwei weiblichen Häftlingen in der Justizanstalt Josefstadt ein Gerichtsverfahren zu.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat laut "Falter" gegen den Beamten Anklage wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses erhoben. Die Vollzugsdirektion hat den Justizwachebeamten, der mit zwei weiblichen Gefangenen sexuell verkehrt haben soll, nach Einbringen des Strafantrags unverzüglich außer Dienst gestellt.
Der Beamte soll - so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft - die betroffenen weiblichen Häftlinge nicht gegen ihren ausdrücklichen Willen mit Gewalt oder Drohungen zu den sexuellen Handlungen genötigt haben. Daher wurde er nicht wegen geschlechtlicher Nötigung oder Vergewaltigung zur Anklage gebracht.

Beamten drohen bis zu 3 Jahre Haft

Die Anklagebehörde geht allerdings davon aus, dass er als Beamter die seiner amtlichen Obhut anvertrauten Frauen unter Ausnützung seiner Stellung missbraucht hat. Damit wäre der § 212 Absatz 2 Ziffer 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Für den 40-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Wachebeamten bis zu drei Jahre Haft

Der Strafantrag wurde bereits im vergangenen November beim Straflandesgericht eingebracht. Das Verfahren findet am 20. Februar statt.

Der Justizwachebeamte soll seine Stellung als Aufsichtsorgan ausgenützt haben, in dem er sich von einer weiblichen Gefangenen oral befriedigen ließ und mit der anderen vaginalen Geschlechtsverkehr vollzog. Die Vorfälle sollen sich im Sommer 2012 bzw. im Dezember 2012 ereignet haben. Von den Frauen, die mit dem Beamten Sex gehabt haben sollen, befand sich eine bereits wieder auf freiem Fuß, als die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begann. Die zweite hatte von der Anstaltsleitung zwischenzeitlich den elektronisch überwachten Hausarrest genehmigt bekommen - sie soll, als die angeblichen Übergriffe aufflogen, den Verlust der Fußfessel befürchtet haben