Tiere

Käfig- statt Bodeneier: Kunden können klagen

Verbraucher getäuscht: Ein Bauer aus Tulln verkaufte Käfigeier als "Bodenhaltung". Wer solche Eier gekauft hat, kann jetzt klagen.

Heute Redaktion
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Tierschützer vom "Verein gegen Tierfabriken" deckten auf, dass ein niederösterreichischer Bauer im Bezirk Tulln eine illegale Käfighaltung betreibt. Tausende Hennen waren hier übereinander in Käfige gesperrt. Deklariert hat der Bauer seine Ware jedoch als "Eier aus Bodenhaltung" (Nummer "2" auf dem Ei).

"Heute.at" hat beim "Verein für Konsumenteninformation" nachgefragt, welche Rechte Verbraucher haben, die, ohne es zu wissen, Käfigeier statt Eier aus Bodenhaltung gekauft haben.

Gewährleistungspflicht: Kunden haben Recht auf Umtausch

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Betroffene Kunden können jetzt von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, wie Dr. Beate Gelbman, Leiterin der Abteilung "Klagen", auf Nachfrage von "Heute.at" erklärt. Das bedeutet: Jeder, der die falsch deklarierten Eier gekauft hat, kann ins Geschäft zurückgehen und sie umtauschen. Der Grund: Der Verkäufer (Bäcker, Supermarkt, etc) hat seinen Kunden gegenüber eine Gewährleistungspflicht. Auch wenn er selbst nichts von den falsch deklarierten Käfigeiern wusste.

Der Händler - egal ob es ein Supermarkt oder eine Bäckerei ist - kann gegenüber dem Eierproduzenten aus Tulln von seinem "Händlerregress" Gebrauch machen und wiederum den Bauern klagen, wie Gelbmann informiert. Ausnahme ist, wenn er außer Vertrag etwas Anderes mit dem Bauern vereinbart hat

Wie wissen Kunden, ob sie betroffen sind?

Jedes Ei hat eine klare Identifikationsnummer auf der Schale wie zum Beispiel "1 AT 1234567". Die erste Ziffer steht für die Haltung, wie hier erklärt. "AT" steht für das Herkunftsland, in diesem Fall Österreich. Die restlichen Ziffern setzen sich aus der Betriebsnummer, dem Bundesland und der Stallnummer zusammen.

Welche Nummer auf den falsch deklarierten Eiern steht, kannst du beim "Verein gegen Tierfabriken" oder bei "Heute" per Mail an: [email protected] erfragen und abgleichen.

Stimmt die Nummer überein, muss der Verbraucher laut Gelbmann auf irgendeine Art beweisen, wo er die Eier gekauft hat (Rechnung, Bankomat-Auszug, Zeugen) und kann von seinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen.

Gelbmann weist jedoch darauf hin, dass Kunden versuchen sollten, sich außergerichtlich mit dem betroffenen Supermarkt, der Bäckerei, etc. zu einigen und sich eine Ersatzpackung geben zu lassen. Im schlimmsten Fall kann man dieses Recht zwar einklagen, bei den anfallenden Gerichtskosten wird sich dies bei einer Packung Eier jedoch monetär nicht lohnen.

Dies Eier wurden als "Bodenhaltung" verkauft

Andreas Riemer, Leiter der Bezirkshauptmannschaft Tulln, bestätigt auf "Heute.at"-Nachfrage, dass die Haltung der Hennen "in der Form nicht zulässig ist. Mit "zumindest 500 Euro" Strafe müsse der Bauer rechnen, so Riemer.

"Es wird ein Strafverfahren diesbezüglich geben. Der Bauer wurde aufgefordert, das in Ordnung zu bringen.", erklärt Andreas Riemer auf Nachfrage von "Heute".