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Kammer: Maskenpflicht auch für Krankenhäuser

Die österreichische Ärztekammer will eine Ausweitung der Maskenpflicht auch auf Ärzte und Pflegerinnen und in Krankenhäusern.

Heute Redaktion
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Maskenpflicht auch für Ärzte und Pflegerinnen - fordert die Ärztekammer.
Maskenpflicht auch für Ärzte und Pflegerinnen - fordert die Ärztekammer.
Bild: Erwin Scheriau, picturedesk.com

Dass die Maskenpflicht nur in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, das ist für die Ärztekammer unverständlich. Sie fordert eine Maskenpflicht auch für den Gesundheitsbereich.

Masken auch beim Arzt

Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger haben grundsätzlich ohnehin eine große Bereitschaft, Masken zu tragen, seien aber eben auch besonders gefährdet. Sie stehen "in der ersten Reihe", haben täglich mit Kranken zu tun. Eine allgemeine Maskenpflicht sollte für beide Seiten - Patienten und Pfleger - gelten.

"Angehörige des Gesundheitswesens können als Multiplikatoren gelten, und die könnten die Patienten anstecken", sagt Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres.

Maskenpflicht in Krankenhäusern

Für Harald Mayer, Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, soll die Pflicht auch in Krankenhäusern gelten. Die Spitalsträger sollten diese Maskenpflicht in ihren Häusern einführen.

Und bitte nicht die niedergelassenen Ärzte vergessen, warnt Johannes Steinhart, ebenfalls Vizepräsident und Bundeskurienobmann für die niedergelassenen Ärzte: "Die Maskenpflicht muss auch auf Ordinationen ausgeweitet werden."

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