Wirtschaft
Kann jeder einen Schanigarten eröffnen?
In Wien gibt es derzeit etwa 2500 Gastgärten, davon sind rund 1800 klassische Schanigärten. Die behördlich verordnete Schanigartensaison läuft maximal vom 1. März bis zum 15. November. Doch wo ist der größte Schanigarten Österreichs und was muss ich tun, um einen eröffnen zu können?
In Wien gibt es derzeit etwa 2.500 Gastgärten, davon sind rund 1.800 klassische . Die behördlich verordnete Schanigartensaison läuft maximal vom 1. März bis zum 15. November. Doch wo ist der größte Schanigarten Österreichs und was muss ich tun, um einen eröffnen zu können?
Die Stadt Leoben wirbt mit ihrem Hauptplatz als dem "größten Schanigarten Österreichs". Im Jahre 2007 wurde das Film Festival auf dem Wiener Rathausplatz, welches ebenfalls von mehreren Betrieben bewirtschaftet wird, als "der grösste Schanigarten Österreichs" beziehungsweise als "der größte Schanigarten der Welt" bezeichnet.
Prinzipiell kann jeder, der über ein Geschäftslokal verfügt, um die Genehmigung für einen Schanigarten ansuchen. Wichtig ist, sich vorab zu überlegen, wie der Schanigarten aussehen könnte. Die Wirtschaftskammer rät in einer eigenen Broschüre: "Schauen Sie sich Schanigärten an, die in Größe und Ausgestaltung Ihren Vorstellungen ähnlich sind und sprechen Sie vielleicht mit den Betreibern über deren Erfahrungen und Kosten. Machen Sie Fotos von diesen Gärten. So können Sie viel für die eigene Planung lernen, Fehler vermeiden und damit Geld sparen."
Weg zum Magistrat
Die Lagerungsmöglichkeiten für Möbel, Pflanzen, Begrenzungselemente und eventuelle Podestteile - all das muss vorab geklärt werden. Die Belassung eines Schanigartens über den Winter wird nämlich nur in seltenen Ausnahmefällen bewilligt.
Generell geht es auch darum, ob der Platz, auf dem ein Schanigarten entstehen soll, technisch den Ansprüchen genügt. Gibt es einen Stromanschluss für die Beleuchtung Ihres Schanigartens? Im Gehsteig selbst sind nämlich keine Leitungsführungen erwünscht. Auch sogenannte "fliegende" Leitungen können nicht genehmigt werden.
Ihr Schanigartenkonzept müssen Sie dann zunächst mit der zuständigen Behörde besprechen. In Wien müssen Schanigärten von den Magistratischen Bezirksämtern (MBA) bewilligt werden. Im Zuge dessen begutachtet die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) deren Lage, Größe und Gestaltung. Dabei werden Aspekte der Stadtgestaltung und die architektonische Wirkung im örtlichen Stadtbild beurteilt.
Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA46) beurteilt im Zuge der Bewilligung auch die Auswirkungen des Schanigartens auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs. Dabei können Sie Fotos mitbringen, die den Bereich vor Ihrem Lokal zeigen, um Ihre Ideen genauer erklären zu können.
Kosten für Antrag; Welche Unterlagen muss ich mitbringen - auf der nächsten Seite
Antrag ist kostenpflichtig
Fertigen Sie Skizzen an, aus denen die Lage und Größe des Schanigartens und auch des Gehsteiges ersichtlich sind. Es sind aber keine professionellen Architektenpläne für die Einreichung erforderlich. Wenn Sie Prospektmaterial zu Möbeln, Sonnenschirmen, Begrenzungselementen etc. besitzen, so nehmen Sie dieses ruhig zur Vorbesprechung ebenfalls mit. Begrenzungselemente sind für einen Schanigarten nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Antrag beim Magistrat in Wien ist gebührenpflichtig. Das erforderliche Einreich- und Genehmigungsverfahren zur Bewilligung des Schanigartens auf öffentlichem Grund (unabhängig von der Gartengröße) kostet durchschnittlich 75 Euro. Die Bewilligungsdauer wird jeweils örtlich festgelegt (befristet oder unbefristet).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein formloses Ansuchen, Grundbuchauszug, Name und Anschrift der Liegenschaftseigentümer des Hauses, aus dem die gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird, 2-fache Lagepläne (Maßstab empfohlen 1:50) mit Maßangaben über die geplante Fläche. Einzeichnung der Tische und Sessel ist nicht unbedingt erforderlich.
Weiters eine Fotoaufnahme, aus der die örtliche Situation erkennbar ist, Prospekte/Skizzen betreffend Art und Aussehen des Mobiliars, allfälliger Sonnenschirme bzw. auch von beabsichtigten mobilen Einzäunungen.