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Karfreitag: Was heißt die neue Regelung für mich?

Heute Redaktion
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(Symbolbild) "Persönlicher Feiertag" für alle. Das bedeutet das für Sie!
(Symbolbild) "Persönlicher Feiertag" für alle. Das bedeutet das für Sie!
Bild: picturedesk.com

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hat nun doch den Karfreitag als Feiertag gestrichen und führt stattdessen einen Anspruch auf "persönlichen Feiertag" eingeführt.

Die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) haben am Dienstag die neue Regelung für den Karfreitag bekannt gegeben. Statt eines ganzen oder halben Feiertags gibt es für alle nun einen "persönlichen Feiertag", der allerdings aus dem bestehenden Urlaubskontingent eingelöst werden muss.

Wir erklären, was das jetzt bedeutet...

Für Evangelische, Altkatholiken und Methodisten, die bisher am Karfreitag einen Feiertag hatten, bedeutet die neue Regelung de facto einen freien Tag weniger. Im Gegenzug dafür bekommen sie dank des "persönlichen Feiertags" einen fixen "einseitigen Urlaubsanspruch", den sie für den Karfreitag verwenden können.

Evangelische können also den Karfreitag drei Monate vorher als persönlichen Feiertag anmelden, der vom Arbeitgeber dann als Feiertag behandelt werden muss. Dafür müssen Evangelische dann einen ihrer Urlaubstage verbrauchen. Wenn sie aus betrieblichen Gründen dennoch freiwillig arbeiten, bekommen sie den gesetzlichen Feiertagszuschlag. Der Urlaubstag bleibt in dem Fall selbstverständlich erhalten.

Für Katholiken ändert sich de facto nichts. Den Anspruch auf einen "persönlichen Feiertag" haben aber auch sie zusätzlich. Den einseitigen Urlaubsanspruch können sie für jeden Tag ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Es gelten die selben Konditionen wie für Evangelische.

Für den jüdischen Feiertag Jom Kippur galt bisher die selbe Regelung wie für die Evangelischen an Karfreitag. Beide Feiertage wurden im Generalkollektivvertrag von 1952 festgelegt.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz allerdings, dass sich im Hinblick auf Jom Kippur nichts ändern werde, weil es dafür bisher keinen gesetzlichen Feiertag gab und dieser im Kollektivvertrag geregelt sei. Jom Kippur sei zudem auch kein Thema des EuGH-Urteils gewesen, so Kurz. Für Juden ändert sich also vorerst weiterhin nichts.

Muslime hatten bisher keine eigenen gesetzlichen Feiertage. Den Anspruch auf einen "persönlichen Feiertag" haben nun auch sie. Somit können sie einen Urlaubstag im Jahr festlegen, der ihnen als Feiertag gewährt werden muss. De facto ändert sich also auch bei ihnen nichts.

Orthodoxe Christen hatten wie Muslime bisher keine gesetzlichen Feiertage. Den Anspruch auf einen "persönlichen Feiertag" haben sie nun ebenfalls. De facto ändert sich also auch bei ihnen wie bei Muslimen nichts.

Wer keiner Religionsgemeinschaft angehört, der verliert oder gewinnt ebenfalls nichts. Auch als Konfessionsloser steht einem ein "persönlicher Feiertag" im Rahmen der Urlaubstage zu. Welchen Tag man sich aussucht, bleibt einem selbst überlassen. Details darüber, welche Kriterien ein "persönlicher Feiertag" erfüllen muss, sind noch nicht bekannt.