Politik

Katholiken geht Kopftuch-Verbot für Lehrer "zu weit"

Der Katholische Familienverband spricht sich gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus. Erwachsenen Frauen dürfe man nichts vorschreiben.

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Für das Regierungsprogramm im Allgemeinen hatte der Katholische Familienverband noch viel Lob übrig: "Die Richtung stimmt!", sagte da der Präsident des Verbandes, Alfred Trendl. Doch eine heiß diskutierte Sache gehe zu weit: Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

"Geht zu weit"

Die Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes, Astrid Ebenberger, äußerte sich dazu: "ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen geht zu weit." Das sei etwas anderes wie das - von ihr befürwortete - Kopftuchverbot für Kinder. Denn hier gehe es um zwei verschiedene Blickwinkel: Einmal den Schutz des Kindes, andererseits die mündige Religionsausübung einer erwachsenen Frau.

Warum wird überhaupt diskutiert? Integrationsministerin Susanne Raab hat das Thema in den Raum gestellt, als sie sagte: Nach dem geplanten Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre sei das Verbot für Lehrerinnen "ein möglicher nächster Schritt".

Es ist derweil noch eine sehr hypothetische Debatte. Denn für den Koalitionspartner, die Grünen, ist so ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen "nicht vorstellbar", sagte Vizekanzler Werner Kogler.

"Durchaus sinnvoll"

Eine andere Familienorganisation, der Familienbund Österreich, reagierte ebenfalls auf die Idee eines Kopftuchverbots für Lehrerinnen. Hier findet man die "angedachte Ausweitung auch für Lehrerinnen" "sinnvoll und richtig", wie Familienbundpräsident Bernhard Baier sagt.

Der Staat sei verpflichtet, religiöse Symbole von der Schule fernzuhalten, lautet die Argumentation. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, müsse säkular auftreten. So weit, auch das Kreuz aus den Klassenzimmern zu entfernen, will der Familienbund aber wiederum nicht gehen.

Das Kruzifix sei ja auch ein "Symbol der abendländischen Geistesgeschichte geworden" und deshalb kein Ausdruck einer staatlichen Glaubensüberzeugung oder Präferenzen. Das habe auch der Verfassungsgerichtshof so erkannt.