Österreich

Katzenjäger darf weiter als Jagdleiter arbeiten

Heute Redaktion
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Das Bekenntnis von Gaindorfs Jagdleiter Anton Winkler, bereits viele Katzen geschossen zu haben, löste in ganz Österreich eine Welle der Empörung aus. Der 62-Jährige darf sein Amt aber weiterhin ausüben. Deswegen wird nun eine Änderung des Jagdgesetzes gefordert.

aus. Der 62-Jährige darf sein Amt aber weiterhin ausüben. Deswegen wird nun eine Änderung des Jagdgesetzes gefordert.

Fast stolz . Ich habe nichts gegen Katzen, aber sie sind Räuber, ich schütze nur mein Wild, es gibt schon zu wenig Rebhühner." Laut Gesetz ist der "Katzenjäger" sogar im Recht: Entfernt sich ein Stubentiger mehr als 300 Meter vom Wohngebiet, darf er abgeschossen werden.

Heftige Kritik und die Forderung nach einer Änderung des Jagdgesetzes kommt nun laut "NÖN" von Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins. Er schrieb in der Causa an Landesjägermeister Josef Pröll und bekam Antwort von Peter Lebersorger, Generalsekretär des Landesjagdverbandes. Kurzfassung: Winklers Bekenntnis sei ein Einzelfall, Haustierbesitzer seien gefordert, ihre Schützlinge im Auge zu behalten und die genannten 30.000 jährlich in Österreich geschossenen Haustiere seien frei erfunden.

Hölzl will seine Forderungen aber weiterverfolgen und kündigt eine Broschüre an, in der laut "NÖN" mit Wissenschaftern der "Unsinn der Jagd leicht verständlich erklärt" werde. Gleichzeitig habe Hölzl einen Vorschlag zur Änderung des Jagdgesetzes bei der Landesregierung eingereicht.