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Kickl über Urteil: "Justiz stärkt Hooligans Rücken"

Das Urteil im Prozess von Rapid-Fans gegen die Polizei erzürnt den ehemaligen Innenminister Herbert Kickl (FP). Seine Reaktion.

Heute Redaktion
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Am Freitag ging der Prozess von Rapid-Fans gegen die Polizei am Wiener Verwaltungsgericht zu Ende. Wie "Heute" live aus dem Gerichtssaal berichtete, kam es zu einem Urteil. In vielen Punkten wurde den 28 Beschwerdeführern recht gegeben.

Der Richter rügte neben den aggressiven Rapid-Fans (Einsatz von Pyrotechnik, Wurf von Gegenständen) auch die Polizei, attestierte der Wiener Exekutive mangelnde Effizienz im betreffenden Einsatz rund um das Wiener Derby am 16. Dezember 2018.

Rund 1300 Rapid-Fans waren auf dem Weg zum Austria-Stadion eingekesselt und knapp sieben Stunden festgehalten worden. Zu lange, stellte das Gericht fest. Der Einsatz wäre in vier, wegen der Blockade im vorderen Bereich des Fanzugs in fünf Stunden zu bewältigen gewesen.

Der Vertreter der Rapid-Anhänger, Christian Podoschek, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Er reagierte nach der Verlesung und Begründung des Urteils auf Twitter: "Urteil im Prozess zum #Rapidkessel ist da. 35 von 47 Beschwerdepunkten haben wir gewonnen. Wir sind zufrieden, auch wenn uns manches in der Urteilsbegründung nicht gefallen hat."

Ganz anders klingt die Reaktion des ehemaligen Innenministers. Herbert Kickl (FP) war zum Zeitpunkt des Derby-Kessels noch im Amt. Seine Partei veröffentlichte am frühen Freitagnachmittag eine zornige Reaktion. Titel: "Kickl äußert Unverständnis für Urteile zugunsten rabiater Rapid-Fans." Nachsatz: "... und zermürbt die Motivation der Polizei."

Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass sich Kickl schon im Vorfeld mit der organisierten Fan-Szene Rapids angelegt hatte. Seine offensive Vorgehensweise gegen Pyrotechnik in den Stadien brachte ihm, wie auch Wiens Polizeichef Gerhard Pürstl (vorsichtig ausgedrückt) unfreundliche Botschaften vom Block West ein. Ein Banner mit Kickl im Fadenkreuz könnte als Drohung aufgefasst werden. Folglich wurde der anschließende Einsatz beim Polizei-Kessel von Rapid-Fans als geplante Racheaktion bezeichnet. Es gibt also eine Vorgeschichte.

Jetzt behauptet Kickl, die Justiz stärke Hooligans den Rücken. Dabei zitiert er auch das kürzlich ausgesprochene Urteil des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Bezeichnung "A.C.A.B." nicht als Beleidigung gegen Polizisten zu werten sei.

Die Kickl-Aussendung:



"Dass das Gericht zwar die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellt, aber zugleich wegen ihrer angeblich zu langen Dauer den Beschwerdeführern Recht gibt, ist wohl nicht nur für mich, sondern auch für breite Teile der Bevölkerung mehr als erstaunlich."

"Die Fans haben die polizeiliche Maßnahme ihrem eigenen völlig unangebrachten und teilweise schwer rechtswidrigen Verhalten zuzuschreiben", sagt Kickl, "denn wären sie bei der Identitätsfeststellung kooperativer gewesen, hätte die Aktion bei weitem nicht so lange gedauert".

Das Urteil knüpfe nahtlos an das jüngste Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs an, wonach die auf einem Transparent im Rapid-Stadion hochgehaltene Beschimpfung "A.C.A.B." (für "All Cops Are Bastards") nicht als Beleidigung zu werten, sondern von der Meinungsfreiheit umfasst sei.

"So stärkt die Justiz Personen den Rücken, die den Besuch im Stadion für Randale in Wort und Tat missbrauchen. Und so wird auch die Motivation der Polizei zermürbt, gegen diese Pseudo-Fans angemessen vorzugehen. Vielleicht sollte der eine oder andere Richter einmal einen Hooligan-Zug durch die Stadt begleiten und schauen, wie es da zugeht, bevor er das Vorgehen der Polizei bewertet", so Kickl.