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Kind bekam erstmals Sterbehilfe in Belgien

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien wurde zum ersten Mal angewandt. Der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfekommission, Professor Wim Distelmans, bestätigte dies am Samstag. Den Angaben zufolge waren der minderjährige Patient oder die minderjährige Patientin todkrank, so verlangen es die gesetzlichen Vorgaben.

Die gesetzlich erlaubte für Minderjährige in Belgien wurde zum ersten Mal angewandt. Der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfekommission, Professor Wim Distelmans, bestätigte dies am Samstag. Den Angaben zufolge waren der minderjährige Patient oder die minderjährige Patientin todkrank, so verlangen es die gesetzlichen Vorgaben. 

Details zu dem Fall wurden nicht genannt. Sicher ist, dass Distelmans fristgerecht über die Causa unterrichtet worden ist. Die Zeitung "Het Nieuwsblad" (Onlineausgabe) geht aufgrund der auf Niederländisch verfassten Mitteilung an die Kommission davon aus, dass die Sterbehilfe im flandrischen Teil des Landes geleistet wurde. Ein anderes Medium, die "De Redactie" will sogar wissen, dass der oder die Patientin 17 Jahre alt war. 

in der Europäischen Union

Das als besonders liberal geltende Sterbehilfegesetz gilt in Belgien seit 2002. Auf das Verlangen von Erwachsenen, erlaubt es Ärzten die Tötung des Patienten, sofern unerträgliche Schmerzen bescheinigt werden. Vor zwei Jahren dehnte man im Parlament dieses Gesetz auch auf Minderjährige aus. Dabei muss einerseits eine gänzliche Heilung, andererseits aber auch die Linderung der Schmerzen durch Medikamente ausgeschlossen werden können.
In der Europäischen Union erlauben nur wenige Länder wie Holland, Belgien und Luxemburg die aktive Sterbehilfe. In zahlreichen anderen Ländern wird die passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, geduldet. In Österreich selbst hat der Verfassungsgerichtshof zu dem Thema zurückhaltend geurteilt und untersagte die Gründung einer Sterbehilfeinitiative "Letzte Hilfe" als Verein. VfGH-Präsident Holzinger sprach von einer komplizierten Rechtslage, denn der Staat sei nicht nur verpflichtet das Leben, sondern auch die Privatsphäre zu schützen.