Österreich

Kind nach OP in Leoben behindert - Ermittlungen

Heute Redaktion
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Einem angeblichen Behandlungsfehler an einem heute zweijährigen behinderten Mädchen aus der Obersteiermark geht die Staatsanwaltschaft Leoben nach. Wie von der medizinischen Leitung des LKH Leoben am Dienstag ein Bericht im ORF-Magazin "Thema" bestätigt wurde, könnten Komplikationen bei der Narkose im Zuge einer Leistenbruchoperation bei dem damals dreimonatigen Kleinkind der Auslöser gewesen sein.

Einem angeblichen Behandlungsfehler an einem heute zweijährigen behinderten Mädchen aus der Obersteiermark geht die Staatsanwaltschaft Leoben nach. Wie von der medizinischen Leitung des LKH Leoben am Dienstag ein Bericht im ORF-Magazin "Thema" bestätigt wurde, könnten Komplikationen bei der Narkose im Zuge einer Leistenbruchoperation bei dem damals dreimonatigen Kleinkind der Auslöser gewesen sein.

Das Mädchen, das heute nicht sitzen, gehen und sprechen kann, kam im Jahr 2009 als Frühchen zur Welt und hatte mit drei Monaten eine Leistenbruchoperation am LKH Leoben. Bei der Operation - es wurde zur Einleitung der Narkose Propofol verwendet -  stellten sich Komplikationen ein: Das Kind habe Herz-Kreislauf-Probleme bekommen, bestätigt der ärztliche Leiter des LKH Leoben, Heinz Luschnik auf Anfrage der APA. Das sei von den Intensivmedizinern auch den Eltern bekanntgegeben worden. Vier Wochen später sei das Kind ein weiteres Mal an den Leisten operiert worden und ohne Auffälligkeiten entlassen worden.

Ein halbes Jahr nach der Operation erfuhren die Eltern bei einer Routineuntersuchung im Krankenhaus jedoch, dass ihr Kind schwere motorische Defizite aufweise, die in Zusammenhang mit der Operation gebracht werden könnten. Aus Sicht der Eltern wurde im LKH Leoben "von Anfang an nicht die Wahrheit gesagt, dass bei der Operation definitiv Fehler passiert sind." Dies wird vonseiten des LKH Leoben dementiert. Die Eltern hätten ein Schlichtungsverfahren beantragt, dieses im Frühjahr 2011 unterbrochen und eine Klage gegen die behandelnde Anästhesistin eingebracht.

Zurzeit laufen Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft Leoben wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Dauerfolgen. Ob Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest.

APA/red