Österreich

Kindes-Verwahrlosung bringt Mutter hinter Gitter

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Ein Prozess um einen schlimmen Fall von Kindesverwahrlosung wird derzeit vor einem Wiener Gericht geführt: Eine 38-jährige Mutter soll, mit der der Erziehung und Fürsorge vollkommen überfordert, ihre fünf Kinder oft zu den Großeltern gebracht haben, wo drei Mädchen vom Stiefgroßvater missbraucht worden sein sollen.

Eine vierfache Mutter ist Mittwochvormittag am zweiten Verhandlungstag am Wiener Straflandesgericht wegen grober Vernachlässigung von drei Töchtern zu einer bedingten Strafe von neun Monaten verurteilt worden. Vom mitangeklagten Vorwurf, ihre Kinder nicht vor den Missbrauchsangriffen des Stiefopas geschützt zu haben, wurde die 38-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die 38-Jährige hauste mit ihrem Lebensgefährten und den Kindern in einer völlig verdreckten und verrauchten Wohnung. Neben den drei gemeinsamen Töchtern hatte die Frau noch einen Sohn aus einer früheren Ehe, der Lebensgefährte brachte auch ein Kind in die Beziehung. Das Paar dürfte aufgrund von psychischen Problemen mit der Betreuung der fünf Kinder völlig überfordert gewesen sein.

So wurden vor Gericht die schlimmen Zustände geschildert, in der die Wohnung gewesen sein soll. Wäsche wurde nur einmal im Monat gewaschen, im Hort mussten die Mädchen aufgrund des starken Geruchs mehrmals geduscht werden. Weiters mussten einer Neunjährigen zwei Milchzähne gezogen werden, weil diese stark verfault waren. Ein gebrochener Ellbogen wurde erst zwei Wochen nach dem Unfall behandet, da die Mutter nicht versichert war.

Stiefopa missbrauchte Mädchen

Die Mädchen würden öfters zur Großmutter und ihrem neuen Ehemann geschickt. Dass bei diesen Besuchen der Stiefopa die Enkerln sexuell missbraucht hat, davon will die 38-Jährige nichts bemerkt haben. Der 58-jährige Mann wurde in der Zwischenzeit zu vier Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, die Oma bekam wegen Mitwisserschaft 2,5 Jahre. Schlussendlich wurde die Frau von diesem Vorwurf freigesprochen, sie blieb bei ihrer Verantwortung, erst später von dem Missbrauch erfahren zu haben.

Ursprünglich hätte auch der Vater der Mädchen vor Gericht erscheinen sollen. Sein Verfahren wurde allerdings ausgeschieden, weil er wegen einer psychischen Erkrankung derzeit nicht verhandlungsfähig ist.