Politik

Kirchen, Moscheen und Synagogen ab Freitag offen

Während der Corona-Pandemie waren die Gotteshäuser in Österreich geschlossen, öffentliche Messen waren wegen des Ansteckungsrisikos untersagt. Ab Freitag dürfen Kirchen, Moscheen und Synagogen wieder ihre Pforten öffnen.

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Dompfarrer Toni Faber im Stephansdom
Dompfarrer Toni Faber im Stephansdom
picturedesk.com

Nach zwei Monaten Corona-Lockdown wird es ab Freitag wieder möglich sein, an öffentlichen Gottesdiensten teilzunehmen. Darauf haben sich alle 16 in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) geeinigt. Die Umsetzung erfolgt durch die jeweilige Religionsgemeinschaft.

Abseits von Gottesdiensten wird es für das Betreten von Gotteshäusern – etwa zum persönlichen Gebet – keine Einschränkung der Personenanzahl geben, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch. Hochzeiten und Taufen dürfen bis auf Weiteres aber nur im engsten Familienkreis (maximal zehn Personen) stattfinden dürfen.

Maßnahmen für Gottesdienste in geschlossenen Räumen:

1) Der Verantwortliche des öffentlichen Gottesdienstes stellt sicher, dass maximal nur so viele Gläubige gleichzeitig am Gottesdienst teilnehmen, dass pro Teilnehmer 10 m² der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen

2) Die Einhaltung der maximalen Personenzahl und des Mindestabstandes im Gottesdienstraum ist durch eine Einlasskontrolle und Ordnerdienste sicherzustellen

3) Teilnehmer am Gottesdienst tragen einen Mund-Nasenschutz – dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr

4) Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander soll dabei mindestens einen Meter betragen – empfohlen werden zwei Meter

5) Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türgriffe), die regelmäßig von Mitfeiernden berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Maßnahmen für Gottesdienste im Freien:

1) Der Veranstalter des Gottesdienstes im Freien stellt sicher, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten wird und die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel sichergestellt ist

2) Die Religionsausübung im Freien findet in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten statt (begrenzte Teilnehmerzahl)

3) Die Einhaltung des Mindestabstandes, die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel sowie die maximale Teilnehmerzahl wird durch Ordnerdienste sichergestellt

4) Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird ausdrücklich empfohlen