Politik

Kurt Scheuch muss 6.600 Euro Strafe zahlen

Heute Redaktion
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Weil er angeblich einen Richter als "Kröte" bezeichnet haben soll, muss sich FPK-Parteichef und Landeshauptmann-Stellvertreter Kurt Scheuch am Freitagvormittag in Leoben vor Gericht verantworten.

Der Prozess gegen den FPK-Chef und Kärntner Landeshauptmannstellvertreter ist am Freitag unter großem Medieninteresse im Bezirksgericht Leoben über die Bühne gegangen. Scheuch musste sich wegen Beamtenbeleidigung im Zusammenhang mit der Verurteilung seines Bruders Uwe verantworten. Er muss für seinen "Kröte"-Sager nur eine Geldstrafe zahlen.

Der FPK-Chef ist in seinem Prozess wegen Beleidigung eines Richters ohne Verurteilung davon gekommen. Der Richter im Verfahren in Leoben befand, dass die Diversion - also die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen - angemessen ist.

Scheuch muss eine Geldbuße von 6.500 Euro plus 100 Euro Verhandlungskosten zahlen und er muss sich bei dem von ihm beleidigten Klagenfurter Richter schriftlich entschuldigen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

"Entrüstungsbeleidigung"

Staatsanwältin Nicole Dexer erläuterte zu Beginn in wenigen Sätzen, dass der Angeklagte am 2. August 2011 nach der in der "Part of the Game"-Affäre den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl mit den Ausdrücken "Rambo-Richter" und "Kröte" beleidigt haben soll.

Der Verteidiger holte etwas weiter aus und warb um Verständnis für seinen Mandanten. "Wer hat das nicht schon erlebt?", meinte er in Hinblick auf die Verärgerung seines Mandanten. "Mir wäre weit Kräftigeres von der Lippe gerutscht", so der Anwalt, der die Ausdrücke eher als "nichtigen Nonsens" einstufte. Scheuch könne nichts vorgeworfen werden, es liege eine "straffreie Entrüstungsbeleidigung" vor, sagte der Verteidiger.

Böser Traum?

"Sie fühlen sich nicht schuldig?", fragte der Richter. "Ja", antwortete Scheuch. "Es war für mich emotional sehr belastend. Mein Bruder und ich, wir sind sehr, sehr eng miteinander, es war für mich sehr schwer", schilderte der Angeklagte. Er habe mit einem Freispruch gerechnet: "Ich war fertig und habe Zeit gebraucht, um zu realisieren, was da passiert ist." Von dem Urteil habe er per SMS erfahren, zu den beleidigenden Äußerungen soll es anschließend bei einer Veranstaltung gekommen sein. "Ich hab' geglaubt, ich bin in einem bösen Traum."

Am Abend hatte die Partei ein Treffen organisiert, bei dem es um seinen Bruder gegangen ist. "Mitglieder der Partei sollten informiert werden", beschrieb der Beschuldigte den Abend. Gleichzeitig war es eine Art Solidaritätskundgebung für den in erster Instanz Verurteilten. Transparente mit der Aufschrift "Uwe, wir stehen hinter dir" wurden hochgehalten: "Es war eine emotionale Geschichte, die über das Maß hinausgegangen ist, ich musste einige Leute beruhigen", so Scheuch.

Verurteilung "zutiefst ungerecht"

Er selbst saß dann nur im Publikum und trat nicht als Redner auf. Es gab auch spontane Äußerungen aus dem Publikum, und irgendwann "habe auch ich ausgedrückt, wie ich mich fühle". Die Äußerungen selbst bestritt Scheuch nicht, es sei aber eine "emotionale Ausnahmesituation" gewesen. "Ich empfinde das alles bis heute als zutiefst ungerecht."

Die Verhandlung läuft noch.