Wirtschaft

So kannst du in Kurzarbeit zusätzlich Geld verdienen

Die Regierung greift tief in die Tasche, um viele Arbeitsplätze zu erhalten. Das neue Kurzarbeitsmodell erlaubt auch Nebenverdienste.

Heute Redaktion
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Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft – und damit auf die Arbeitsplätze. In der ersten Woche nach dem Start der Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen verloren fast 120.000 Österreicher ihren Job.

Um genau diese Massenarbeitslosigkeit zu verhindern, hat die Regierung zusammen mit Arbeiter- und Wirtschaftsvertretern das neue Corona-Kurzarbeitsmodell entwickelt. Dieses ist noch einmal deutlich attraktiver als die Version der Kurzarbeit, die noch vor der Krise möglich war.

Zuverdienst in Zeiten der Krise

Und: Ein Zuverdienst neben der Kurzarbeit ist möglich, wie Arbeits- und Landwirtschaftsministerium bestätigen. "Wir bitten Personen in Kurzarbeit, in versorgungskritischen Bereichen wie der Lebensmittelerzeugung mitzuhelfen. Mit der Plattform dielebensmittelhelfer.at bringen wir Arbeitskräfte und Betriebe zusammen", schreiben die zuständigen Ministerinnen Christine Aschbacher und Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) in einer Mitteilung.

Weil ausländische Arbeitskräfte durch die strengen Maßnahmen an den Grenzen nicht nach Österreich einreisen können. werden derzeit Tausende Erntehelfer gesucht. Wer diese Tätigkeit während der Kurzarbeit in seiner arbeitsfreien Zeit ausübt, kann das unbeschränkt tun. Zu bezahlen sind lediglich die regulären Abgaben und Steuern. Natürlich sind diese Jobs auch eine Möglichkeit für Arbeitslose, in der Krise ein Einkommen zu sichern.

Doch Vorsicht: Zwar gilt die Ausfallzeit während der Kurzarbeit auch rechtlich als freie Zeit, die eigenbestimmt genutzt werden kann, trotzdem gelten etwaige Vereinbarungen im Dienstvertrag. Grundsätzlich muss man den Arbeitgeber nur dann über einen Nebenjob informieren, wenn die Meldepflicht vereinbart ist. Zur Sicherheit sollte man ihn aber vorher informieren und die schriftliche Zustimmung einholen, um späteren Problemen vorzubeugen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kurzarbeit

Was ist die Kurzarbeit?

Wenn in Folge der aktuellen Corona-Krise weniger Arbeit in einem Unternehmen anfällt und die Einnahmen sinken, können die Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden. Das bedeutet, dass sie weniger arbeiten statt gekündigt zu werden. Der Betrieb bezahlt in der Kurzarbeit nur jene Arbeitsstunden, die tatsächlich geleistet werden. Der Rest wird fast zur Gänze (80-90 %) vom AMS abgegolten. Dazu kommt ein Kündigungsschutz während der Kurzarbeit und bis einen Monat danach.

Wie viel Gehalt erhalte ich als Arbeitnehmer?

Bis zu 1.700 Euro Bruttogehalt beträgt das Entgelt 90 % des bisherigen Nettoentgelts.

Bis zu 2.685 Euro Bruttogehalt beträgt das Entgelt 85 % des bisherigen Nettoentgelts.

Ab 2.686 Euro Bruttogehalt beträgt das Entgelt 80 % des bisherigen Nettoentgelts.

Die Zahlungen sind gedeckelt, für alle Gehaltsteile über 5.370 Euro gibt es keine Beihilfe mehr, Lehrlinge erhalten hingegen 100 % ihres des bisherigen Nettoentgelts.

Was ist mit Urlauben?

Die Richtlinie zur Corona-Kurzarbeit besagt, dass Alturlaube aus Vorjahren und offene Zeitausgleichsguthaben vor oder während der Kurzarbeit "tunlichst" abzubauen sind. Sollte das der Arbeitgeber also verlangen, muss man es tun.

Wie lange dauert die Kurzarbeit?

Zunächst ist der Zeitraum für Corona-Kurzarbeit auf drei Monate begrenzt. Bei Bedarf kann die Kurzarbeit um weitere drei Monate verlängert werden.

Noch mehr Infos zur Kurzarbeit von AK und ÖGB >>>