Wirtschaft

Langenscheidt siegt im Streit um Farbmarke "Gelb"

Heute Redaktion
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Bild: DPA

Der Hersteller der Sprachlernsoftware Rosetta Stone darf seine Produkte nicht mehr in einer gelben Verpackung vertreiben, weil der Farbton dem gelben Äußeren der Wörterbücher des Langenscheidt-Verlags zum Verwechseln ähnlich sieht. Dies ergibt sich aus einem vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag verkündeten Urteil.

zum Verwechseln ähnlich sieht. Dies ergibt sich aus einem vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag verkündeten Urteil.

Der BGH verwies zur Begründung darauf, dass der Langenscheidt-Verlag seine gedruckten Wörterbücher seit 1956 gelb gestaltet und seit 1986 auch andere Sprachlernprodukte mit einer gelben Ausstattung und einem blauen "L" versehe. Die Verbraucher verstünden die Farbe "Gelb" deshalb als eigenständiges Produktkennzeichen des Verlags.

Das beklagte Unternehmen, das seit 2010 Lernsoftware für 33 Sprachen anbietet, darf nun seine gelbe Verpackung mit einer blauen Stele darauf wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verwenden.

Der beklagte Softwarehersteller hat mittlerweile die Löschung der Farbmarke des Langenscheidt-Verlags beantragt. Darüber wird der BGH Ende Oktober verhandeln.