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Lebenslänglich im Knast – wegen 50 Dollar

Ein Gesetz in den 1980er-Jahren brachte einen jungen Mann in den USA für immer hinter Gitter. Jetzt soll er doch noch freikommen.

Heute Redaktion
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Nach 36 Jahren im Gefängnis soll Alvin Kennard freikommen.
Nach 36 Jahren im Gefängnis soll Alvin Kennard freikommen.
Bild: Reuters

Nach dem Raub von 50 Dollar in einer Bäckerei wurde Alvin Kennard im Alter von 22 Jahren im US-Bundesstaat Alabama zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – ohne Möglichkeit auf Bewährung. Das war 1983. Da es Kennards viertes Vergehen war, ließ der sogenannte Habitual Felony Offender Act dem damaligen Richter keine andere Option, als Kennard zu dieser Strafe zu verurteilen. Umgerechnet auf den damaligen Dollar-Kurs hatte er 114 Euro erbeutet.

Das Gesetz wurde seither geändert, sodass Verurteilte mit dem gleichen Schicksal die Möglichkeit auf Bewährung haben. Doch als die Änderung im Jahr 2000 in Kraft trat, geschah dies nicht rückwirkend und tangierte somit früher gefällte Urteile nicht.

"Hunderte weitere Fälle"

Zum Glück für den heute 58-Jährigen fiel einem Richter dessen Akte in die Hände. Dieser habe es schlicht absurd gefunden, dass eine lebenslange Haftstrafe verhängt worden sei, berichtet ABC News. Denn dem 50-Dollar-Raub, der das Leben des jungen Mannes damals dramatisch verändern sollte, waren drei als nicht gewalttätig eingestufte Verbrechen vorausgegangen.

Der jetzige Richter öffnete den Fall erneut und entschied, dass Kennard seine Strafe verbüßt habe. Er soll in den kommenden Tagen freigelassen werden. Für das gleiche Verbrechen mit derselben Vorgeschichte würde heute eine Haftstrafe von mindestens 10 und maximal 21 Jahren verhängt werden.

Die Anwältin von Kennard, Carla Crowder, hofft jetzt, dass ähnliche Urteile wie das ihres Mandanten nochmals geprüft werden. "Wir wissen, dass es noch Hunderte weitere Fälle dieser Art gibt, bei denen Insassen keine Anwälte und damit auch keine Stimme haben", sagte Crowder. "Ich würde mir wünschen, dass mehr gegen solche Ungerechtigkeit getan wird." (dmo)