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Lehrerin klagte wegen Kopftuchverbot und scheiterte

Heute Redaktion
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Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Lehrerin, die mit Kopftuch unterrichten wollte, zurückgewiesen. Sie hatte wegen religiöser Diskriminierung auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geklagt. Die niedersächsische Landesschulbehörde hatte ihr eine Anstellung in Aussicht gestellt, dann aber einen Rückzieher gemacht.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Lehrerin, die mit Kopftuch unterrichten wollte, zurückgewiesen. Sie hatte wegen religiöser Diskriminierung auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geklagt. Die niedersächsische Landesschulbehörde hatte ihr eine Anstellung in Aussicht gestellt, dann aber einen Rückzieher gemacht.

Die Lehrerin erhielt 2013 die Zusage der Landesschulbehörde für eine Schule im Raum Osnabrück. Als bekannt wurde, dass die Frau ein Kopftuch während des Unterrichts tragen will, war plötzlich alles anders und die Behörde hatte das Interesse an der Pädagogin verloren.

Zweifel an der Jobausübung

Begründet wurde die Entscheidung der Schuldbehörde laut "Spiegel Online" auf einer gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz, die sämtliche religiösen und weltanschaulichen Symbole verbietet. In Paragraf 51 dieses Gesetzes hieß es, dass das "äußere Erscheinungsbild" eines Lehrers keinen Zweifel daran lassen dürfte, dass dieser "den Bildungsauftrag der Schule überzeugend erfüllen kann".

Die Lehrerin fühlte sich diskriminiert und zog 2015 vor Gericht. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht ein Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen kritisiert und das Land aufgefordert, es "verfassungskonform einzuschränken". Laut Verfassungsrichtern müsse eine "hinreichend konkrete Gefahr" von einem Kopftuch in der Schule ausgehen. Zuvor war bereits eine abstrakte Gefahr ausreichend.

Entscheidung war damals rechtlich haltbar

Das Verwaltungsgericht gab der Lehrerin nicht Recht, weil das Kopftuchverbot nach der damaligen Gesetzeslage gerechtfertigt gewesen sei. Daher sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 irrelevant. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.