Österreich

Lenker zahlt keine Strafe, weil 30er-Zonen-Schild li...

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Im Juni 2015 fuhr Wolfgang J. (40) in einer 30er-Zone in der Kundmanngasse im Bezirk Landstraße 45 km/h und wurde abgestraft. Er erhob Einspruch - und bekam nun überraschend recht.

Im Juni 2015 fuhr Wolfgang J. (40) in einer 30er-Zone in der Kundmanngasse im Bezirk Landstraße 45 km/h und wurde abgestraft. Er erhob Einspruch – und bekam nun überraschend recht.

"Die Causa ging bis ans Verwaltungsgericht Wien. Dort hat dann ein Richter entschieden, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird", so der Informatiker zu "Heute". Wolfgang J. (Name geändert) muss die Strafe in Höhe von 70 Euro nicht zahlen.

Der Grund: Laut § 48 der Straßenverkehrsordnung müssen Straßenverkehrszeichen grundsätzlich auf der rechten Straßenseite stehen. Ausnahme: Das Ende-Schild einer 30er-Zone kann auch links stehen, wenn es auf der Rückseite des für die Gegenrichtung befindlichen Zeichens angebracht ist (gilt nicht für Einbahnen wie Kundmann- und Marxergasse).

Laut Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste handelt es sich um einen Einzelfall: "Wien ist relativ sorgfältig bei der Umsetzung der Straßenverkehrsordnung. Nur hie und da kommt es zu Fehlern." Apropos: Die Tafel steht noch links.

CZ