Diese Ein-Zimmer-Wohnung in Paris im 20. Arrondissement ist nichts für Klaustrophobiker. Sie ist nur 4,7 Quadratmeter klein. Zwischen Hochbett und Zimmerdecke sind nur 50 Zentimeter Platz. Ein 42-jähriger Kellner aus Algerien, der das Appartement bewohnt, muss da schon gut aufpassen, dass er mit seinem Kopf nicht gegen die Wand knallt. "Ich komme nur zum Schlafen her, ansonsten ist es deprimierend", sagt er.
Für richtiges Kopfschütteln sorgt aber die Monatsmiete: Sie beträgt 550 Euro, wie die Zeitung "Le Parisien" berichtet. Die Stadt Paris will nun gegen die Vermietung der Mini-Wohnung vorgehen. Laut den Behörden wurde das Zimmer inzwischen für unbewohnbar erklärt und dem Kellner zivilrechtliche Hilfe angeboten.
Das Gesetz schreibt eigentlich vor, dass eine Wohnung mindestens aus einem Hauptraum mit einer Oberfläche von mindestens neun Quadratmetern, einer Deckenhöhe von wenigstens 2,20 Metern oder einem Volumen von 20 Kubikmetern bestehen muss.
In diesem Fall hatte die Vermieterin einfach ein Volumen von 24 Kubikmetern in den Mietvertrag geschrieben, das Doppelte der tatsächlichen Größe, wie die Zeitung schrieb. Der Kellner zahlte 2018 bei seiner Ankunft in Paris 300 Euro an eine Immobilienagentur. Für das Zimmer hatten sich noch sechs weitere Personen beworben.
Der Fall illustriere die Wohnungskrise in Frankreichs Hauptstadt, sagte der Sprecher des Vereins "Recht auf Wohnen", Jean-Baptiste Eyraud. Vermieter nutzten dies aus und würden "unmögliche Quartiere" anbieten.