Community

Wiener muss für Tippfehler an Ungarn-Tanke bezahlen

Heute Redaktion
Teilen

Das Inkassobüro der ungarischen Autobahn fordert nun von einem Wiener Geld. Der Grund: Das Kennzeichen war falsch im System, doch für den Tippfehler kann er nichts.

Im September 2017 war Nenad S. (49) auf der ungarischen Autobahn unterwegs. Wie es das Gesetz vorschreibt, kaufte der Wiener an einer Tankstelle in Ungarn die erforderliche Vignette. "Ich habe der Dame am Schalter meinen Zulassungsschein hingelegt. Sie tippte alles ein, ich bezahlte und fuhr weiter", so der 49-jährige Selbstständige. Was er damals noch nicht ahnte: Diese Autobahnfahrt würde viel mehr Kosten verursachen, als erwartet.

Im März 2018 flatterte Herrn Nenad ein Inkassoschreiben der ungarischen Autobahn-Gesellschaft ins Haus, in dem eine Strafe von 134,87 Euro eingefordert wurde. Der Grund: keine gültige Autobahnvignette. Zunächst bezahlte der Mann die Strafe. Einige Tage später fand er jedoch den Beleg, den er damals an der Tankstelle bekam.

Tatsächlich hatte die Dame wohl vergessen das "W" im Kennzeichen einzutippen - somit war die erworbene Vignette ungültig. Herr Nenad schrieb dem Inkassobüro und bat um eine Rückerstattung der bereits bezahlten "Ersatzmaut" - doch diese blieb im verwehrt. "Da könne man nichts machen", heißt es in einer E-Mail.

ÖAMTC warnt und gibt Tipps



Auf "heute.at"-Anfrage zeigte man sich beim ÖAMTC nicht sonderlich überrascht von diesem Fall. "Sowas kommt leider immer wieder vor. Die große Welle von solchen Fällen war in den Jahren 2012, 2013, 2014. Wir ersuchten damals in Ungarn um Verbesserung dieser Missstände. Diese wurde zwar erzielt, allerdings besteht das Grundproblem immer noch", so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Die Mitarbeiter an den ungarischen Verkaufsstellen geben alle relevanten Daten, also Fahrzeugkategorie, Zeitraum der Vignette und Kennzeichen ins System. Danach bekommt man einen Beleg, den man unterschreiben soll. Bevor man dies allerdings tut, rät der ÖAMTC noch vor Ort alles genau zu kontrollieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, hebt sich diesen Beleg dann noch zwei Jahre auf.

Rechtlich gesehen kann man gegen solch eine Inkassoforderung zwar vorgehen, doch die Chancen einen derartigen Rechtsstreit zu gewinnen sind gering. Die drohenden Verfahrenskosten würden die eingeforderten Summen um ein vielfaches übersteigen.

"Jeder dieser Fälle muss natürlich explizit betrachtet werden. Pauschalisierungen sind hier kaum möglich", so Authried gegenüber "heute.at". Mit der bisherigen Judikatur sind diese Inkassoforderungen seitens der ungarischen Autobahngesellschaft in Österreich zulässig und müssen in den meisten Fällen auch bezahlt werden. (mz)

Mehr zum Thema