Wirtschaft
Mehrarbeit im Job - diese Rechte haben Sie
Manchmal reicht eine 40-Stunden-Woche einfach nicht aus. Heute.at verrät Ihnen, was Sie beim Leisten von Überstunden beachten sollten.
Wien – Fünf Tage die Woche, von neun bis fünf Uhr arbeiten – oftmals nicht ausreichend, vor allem in der heutigen Arbeitswelt. Laut Arbeiterkammer gilt: Überstunden werden ausbezahlt, außer es besteht eine Vereinbarung mit dem Betrieb über Zeitausgleich.
Aus 60 werden 90 Minuten
Für jede geleistete Überstunde bekommen Sie einen Zuschlag von 50 Prozent. Eine geleistete Überstunde wird daher wie 90 Minuten vergütet. Eine Vergütung im Verhältnis 1:1 ist der AK zufolge nicht erlaubt.
Bei Gleitzeit oder Zeitarbeit kann es vorkommen, dass Sie mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten, aber keine Überstunden angerechnet bekommen. Nacht-, Feiertags- sowie Sonntagszuschläge sind nach Kollektivvertrag geregelt.
Rund-um-die-Uhr-Arbeit nicht zulässig
Ist der Arbeitsbedarf erhöht, so sind fünf Überstunden pro Woche erlaubt. Daneben gibt es Sonderregelungen, je nach Kollektivvertrag. Sollte Ihre Bezahlung weit über dem Kollektivvertrag liegen, sind mehr Überstunden möglich.
Die Grenzen der Höchstarbeitszeit müssen allerdings eingehalten werden, andernfalls kann das Arbeitsinspektorat Strafen verhängen. Sie können Überstunden auch ablehnen – wenn Sie triftige Gründe haben wie dringende Arztbesuche oder Kinderbetreuung. Ihre Gründe müssen schwerer wiegen als die Interessen Ihres Arbeitgebers.