Österreich

Mehrjährige Haftstrafen für Diebe von Luxus-Pkw

Heute Redaktion
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Die Angeklagten beim ersten Prozesstag am Landesgericht Wr. Neustadt.
Die Angeklagten beim ersten Prozesstag am Landesgericht Wr. Neustadt.
Bild: salpa

Sechs und fünfeinhalb Jahre Haft lauten die nicht rechtskräftigen Urteile für zwei Mitglieder der Autodiebes-Bande, die es auf Luxuswagen abgesehen gehabt hat.

Zwischen Dezember 2017 und April 2018 war eine Bande aus Polen auf den Diebstahl von hochpreisigen Luxus-Schlitten (Porsche, Audi, BMW, Volvo, Mercedes) spezialisiert: Drei am Dienstag bei der Schöffenverhandlung in Wr. Neustadt verurteilte Männer verursachten dabei laut Anklage einen Schaden im Gesamtwert von 820.000 Euro.

Der Capo einer anderen Bande hatte das bereits teils vorbestrafte Quartett (21 bis 42) verpfiffen, um bessere Haftbedingungen zu erhalten, ein Autodieb wurde bereits Ende August nicht rechtskräftig zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt (davon sieben Monate unbedingt). Bei der fortgesetzten Verhandlung am Dienstag am Gericht Wr. Neustadt mussten sich nun die restlichen drei Mitglieder verantworten.

Bande setzte Key-Scanner ein

Die Angeklagten setzten bei ihren Coups im Umland von Wien und dem südlichen NÖ (Raum Brunn, Laxenburg), aber auch OÖ, auf die Zuhilfenahme von sogenannten "Funkstreckenverlängerern". Der Hintergrund: Bei Autos, bei denen ein Keyless Go oder ein ähnlich funktionierendes System verbaut ist, erfolgt der Diebstahl mittels einer Relaisattacke. Dazu wird mittels Funkstreckenverlängerer (auch Key-Scanner genannt) das Schlüsselsignal verstärkt und zum Car-Scanner geleitet. So lässt sich das Auto öffnen und starten, ohne den Schlüssel im Besitz zu haben.

Die drei Urteile wegen "Verbrechen des gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls im Rahmen einer Kriminellen Vereinigung": Sechs Jahre Haft, fünfeinhalb Jahre Haft und eine Zusatzstrafe von 20 Monaten Haft zu einer deutschen Verurteilung von 18 Monaten Haft für den Drittangeklagten. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.