Wirtschaft

Meldestelle gegen Telefon-Abzocke eingerichtet

Gegen Abzocke mit verpassten Anrufen: „Ping-Anrufe" können ab sofort beim Telekomregulator RTR gemeldet werden.

Heute Redaktion
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Wer bei "Ping-Anrufen" zurückruft, zahlt.
Wer bei "Ping-Anrufen" zurückruft, zahlt.
Bild: iStock

Der Trick ist simpel: Das Handy klingelt ganz kurz, dann erscheint eine unbekannte Nummer auf der Anrufliste. Klar, man ist neugierig und ruft zurück. Doch mit dieser Neugier machen internationale Telefon-Abzocker seit Jahren ordentlich Kasse. Denn wer nach so genannten Ping- oder Lock-Anrufen zurückruft, landet auf teuren, meist ausländischen Rufnummern. Eine Bandansage zwingt in die Warteschleife. Und das kostet.

"Das kann ins Geld gehen"

„Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann bei Ferngesprächen auch ins Geld gehen. Aus dem Markt fehlen allerdings Zahlen, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Österreich tatsächlich betroffen sind", erklärt Johannes Gungl, RTR-Geschäftsführer für den Bereich Telekommunikation und Post.

Daher entschied sich die RTR, die Datenerhebung selbst in die Hand zu nehmen und richtete die „Meldestelle Rufnummern-Missbrauch" ein. „Jedoch sind wir auf die Mithilfe der Betroffenen angewiesen und laden diese daher ein, die Meldestelle zahlreich zu nutzen. Sie können dort die verdächtigen Nummern bekanntgeben, die es bei ihnen nur einmal klingeln lassen", sagt Gungl. „Wir wollen das Problem im Keim ersticken und einer harten Regulierung durch Verordnung ‚smart' zuvorkommen."

Deutsche kontrollieren

In Deutschland sind Mobilfunkunternehmen seit Jänner dazu verpflichtet, bei Anrufen in Länder, deren Vorwahl besonders häufig für diese Betrugsmasche herhalten muss, eine Warnung nebst Preisansage vorzuschalten. Außerdem dürfen Telefonate, die auf „Ping-Anrufe" zurückzuführen sind, nicht mehr verrechnet werden.

Mit solchen Maßnahmen möchte der österreichische Regulator RTR noch abwarten. Sollte die RTR aber zu dem Schluss kommen, dass weiteres Eingreifen notwendig ist, seien vorgeschaltet Warnungen und Verrechnungsverbote nach deutschem Vorbild denkbar.

(GP)