Wirtschaft

Mensdorff-Pouilly von Geldwäscherei freigesprochen

Heute Redaktion
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Es bleibt beim Freispruch vom Geldwäscherei-Vorwurf für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag im Justizpalast die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen und die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts, das Mensdorff im Jänner 2013 freigesprochen hatte, bestätigt.

Es bleibt beim . Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag im Justizpalast die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen und die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts, das Mensdorff im Jänner 2013 freigesprochen hatte, bestätigt.

Mensdorff-Pouilly war vorgeworfen worden, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,64 Mio. Euro erhalten und das Vermögen verteilt zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen.

Das Erstgericht hatte sich am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zwar überzeugt gezeigt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hatte, "aber wir wissen nicht, in welcher Funktion". "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug", hielt der Erstrichter wörtlich fest. Eine Bestechung habe sich nicht nachweisen lassen.

So hat es auch der Vorsitzende des Berufungssenats, Christian Dostal, gesehen. Seiner Ansicht nach war der Freispruch aus Sicht des OLG insofern unumgänglich, als sich eine für den Tatbestand der Geldwäscherei nötige sogenannte Vortat nicht nachweisen habe lassen. "Gerüche bei Waffengeschäften sind zu wenig. Es braucht Beweise", hielt Dostal fest.