Ohne Urteil ist am Freitag im Straflandesgericht Leoben der Prozess gegen eine 15-jährige Obersteirerin zu Ende gegangen. Sie hatte einen Mitschüler durch einen Messerstich in den Bauch schwer verletzt und muss sich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten. Die Richterin sah aber eher einen Mordversuch gegeben und fällte daher ein Unzuständigkeitsurteil.
Ohne Urteil ist am Freitag im Straflandesgericht Leoben der Prozess gegen eine 15-jährige Obersteirerin zu Ende gegangen. Sie hatte einen Mitschüler durch einen Messerstich in den Bauch schwer verletzt und musste sich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten. Die Richterin sah aber eher einen Mordversuch gegeben und fällte daher ein Unzuständigkeitsurteil.
Nach dem Abschluss des Beweisverfahrens befand Richterin Sabine Anzenberger, dass die Verdachtslage eher in Richtung Mordversuch gehe, was in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallen würde. Staatsanwalt und Verteidiger können gegen diese Entscheidung berufen, sonst geht der Fall zurück und wird neu angeklagt.
Mit Jausenmesser zugestochen
Beim Prozessauftakt im Dezember hatte die 15-Jährige erklärt, sie fühle sich nicht schuldig. Es habe ständig Streit mit einem Mitschüler gegeben, was zu äußerst derben Auseinandersetzungen auf Facebook und anderen Plattformen geführt hat. Als es der Schülerin zu viel wurde, . Er wurde schwer verletzt, erholte sich aber rasch.
Der erste Verhandlungstag musste werden, diesmal hatte die Richterin vorsorglich eine Psychiaterin an ihrer Seite. Doch mit der Aussage wurde es wieder nichts, denn "sie fühlt sich nicht in der Lage, irgendetwas Konstruktives vorfallsbedingt beizutragen", erklärte der Verteidiger. Die "Drucksituation" sei zu groß und könnte die Erinnerung beeinträchtigen, so der Anwalt.
"Außer Auslandsunterbringung alles ausgeschöpft"
Die Richterin wollte trotzdem wissen, ob die Beschuldigte, die jetzt in einer betreuten Jugend-WG lebt, regelmäßig in die Schule gehe. "So halb", kam die Antwort. Da konfrontierte sie die Vorsitzende mit einem Bericht der Jugendwohlfahrt, der wenig Gutes über die 15-Jährige enthielt. Dort hieß es nämlich "alle Möglichkeiten außer einer Auslandsunterbringung sind ausgeschöpft", das Mädchen sei nach wie vor aggressiv - wie auch Facebook-Einträge aus jüngster Zeit bewiesen - lasse sich von niemandem etwas sagen und sei immer wieder abgängig.
Deswegen wurde mit Spannung das Urteil erwartet. Dieses hätte durch die immer wieder auftretenden Aggressivitäten des Mädchens letztlich in einem Bootcamp-Aufenthalt in der Wüste enden können. "Wissen Sie, wie so ein Auslandsaufenthalt abläuft? Da kommen Sie in die Wüste oder auf ein Schiff und müssen soziales Verhalten lernen", malte die Richterin der weinenden Angeklagten ihre Zukunft in deutlichen Farben aus. Am Ende gab es dann aber eben doch keine Entscheidung.