Österreich

Mindestsicherung: Regelung in OÖ zulässig

Die Regelung der Mindestsicherung in Oberösterreich ist weitgehend verfassungskonform. Das bestätigte der Verfassungsgerichtshof.

Heute Redaktion
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Die Kürzung der Mindestsicherung betrifft viele Österreicher.
Die Kürzung der Mindestsicherung betrifft viele Österreicher.
Bild: picturedesk.com

Das Höchstgericht hat am Montagabend entschieden, dass die oberösterreichische Regelung der Mindestsicherung in weiten Teilen rechtmäßig ist. Umstritten war die vorgesehene Deckelung, die zuvor schon in Niederösterreich aufgehoben wurde.

In Oberösterreich ist der Deckel allerdings nicht so strikt, weshalb von den Höchstrichtern kein Einwand kam. Die Regelung trage dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung.

Die Deckelung beträgt in Oberösterreich 1.512 Euro pro Haushalt. Weil der Deckel allerdings nicht ganz so starr ist – also Ausnahmen zulässt – sieht das Gericht keine Einwände. Bezieher von Pflege- oder Rehageld, Arbeitsunfähige, Menschen mit Beeinträchtigung, Pflegende oder Personen mit Kleinkindern sind ausgenommen. Geringverdiener, die ihr Gehalt mit der Mindestsicherung aufstocken, können zudem bis zum Mindestsstandard dazuverdienen.

Ein Passus als unsachlich qualifiziert

Dass jene Personen, die keinen Antrag gestellt oder keinen Leistungsanspruch haben, ebenfalls in die Berechnung miteinbezogen werden, beurteilt das Höchstgerichtshof allerdings als verfassungswidrig.

Das Urteil wurde mit Spannung erwartet. Das oberösterreichische Modell zur Mindestsicherung gilt immerhin als Vorbild für die bundesweite Regelung.

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