Niederösterreich
Mordprozess um Bluttat in Gerasdorf am 6. August
Der Mordprozess gegen Sar-Ali A. findet Anfang August in Korneuburg unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Dem Mann droht lebenslange Haft.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wird am 6. August am Landesgericht Korneuburg der Mordprozess rund um die Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) vom Juli 2020 stattfinden. Angeklagt ist Sar-Ali A., der den tschetschenischen Videoblogger Mamichan U. alias Martin B. erschossen haben soll. Dem Beschuldigten droht im Fall eines Schuldspruchs lebenslange Haft. Die Geschworenenverhandlung startet um 9.30 Uhr, teilte das Landesgericht am Mittwoch in einer Aussendung mit.
Angeklagter sitzt in U-Haft
Dem in U-Haft befindlichen Angeklagten wird nach Gerichtsangaben vorgeworfen, er habe am 4. Juli 2020 einen tschetschenischen Landsmann "durch sechs Schüsse aus geringer Entfernung mit einer Faustfeuerwaffe der Marke Glock, Typ 17, getötet". Neben dem Tathergang werde auch das Motiv Gegenstand der Hauptverhandlung sein, wurde mitgeteilt. Im Rahmen des Prozesses soll jedenfalls der Angeklagte einvernommen werden. Video-, Foto- und Tonaufnahmen sind am Verhandlungstag im gesamten Gerichtsgebäude verboten.
Polizeischutz abgelehnt
Die Vorgeschichte der Geschehnisse ist brisant. Martin B. alias Mamichan U. war über Jahre hinweg Informant für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien. Der 43-Jährige tat sich als vehementer Kritiker des tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow hervor, den er auch auf seinem Blog beleidigt und beschimpft hatte. Obwohl Martin B. befürchten musste, damit sein Leben zu gefährden, lehnte der 43-Jährige Polizeischutz ab. Er ließ sich allerdings täglich von Ahmed A. - ebenfalls ein Kadyrow-Kritiker - begleiten.
Am Abend des 4. Juli des Vorjahres verabredete sich Martin B. auf einem abseits gelegenen Firmengelände in Gerasdorf mit seinem tschetschenischen Landsmann Sar-Ali A. (47), einem Anhänger von Kadyrow. Den Rahmen bildete der Tausch eines BMW gegen eine Waffe. Der Bodyguard versteckte sich am Areal und konnte daher nicht rechtzeitig in das Geschehen eingreifen.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Sar-Ali A. soll zu Martin B. in dessen Wagen gestiegen und mit einer Pistole aus geringer Entfernung auf den Mann geschossen haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Der 47-Jährige will zwar in Gerasdorf gewesen sein, das Firmengelände aber verlassen haben, als Martin B. noch gelebt hat. Belastet wird Sar-Ali A. jedenfalls durch Schmauchspuren, die sich auf seiner Kleidung befunden hatten. Zudem wurde die DNA des Angeklagten im Wagen des Opfers entdeckt.
14 Jahre Haft für Bodyguard
Bereits am 8. April wurde Bodyguard Ahmed A. im Zusammenhang mit der Bluttat in Gerasdorf wegen versuchten Mordes - nicht rechtskräftig - zu 14 Jahren Haft verurteilt. Angelastet wurde dem 37-Jährigen, er habe den flüchtenden mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser B. getötet hatte. Aufgrund eines Defekts der Pistole von Ahmed A. brach allerdings kein Schuss. Die Rechtfertigung des Angeklagten, auf die Reifen des Fluchtwagens gezielt zu haben, ließen die Geschworenen nicht gelten. Ahmed A. und dessen Verteidiger sprachen im damaligen Verfahren mehrmals von einem "Auftragsmord von Kadyrow".