Politik

Moser ordnet Ermittlungen zur Causa BVT an

Die Hausdurchsuchungen beim Verfassungsschutz waren illegal. Justizminister Moser kündigt eine Prüfung an.

Heute Redaktion
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Justizminister Josef Moser (ÖVP)
Justizminister Josef Moser (ÖVP)
Bild: Helmut Graf

Die Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) war von Anfang an umstritten und wurde am Dienstag für rechtswidrig erklärt. Denn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hätte sich die gewünschten Akten auch über ein Amtshilfe-Ansuchen an die Behörde BVT beschaffen können.

Aber wer trägt die Verantwortung an der illegalen Razzia? Offiziell angeordnet hat sie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Dies allerdings aufgrund einer Anzeige, die direkt aus dem Innenministerium (von Kickls Generalsekretär Peter Goldgruber) kam.

Die Opposition fordert deshalb den Rücktritt von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Die Liste Pilz will einen Misstrauensantrag gegen ihn stellen. Kickl wiederum sieht die Verantwortung ausschließlich bei der WKStA, die die illegale Razzia ja anordnete.

Moser kündigt Prüfung an

Justizminister Josef Moser (ÖVP) reagierte am Dienstagnachmittag bei einer Pressekonferenz am Rande des Forum Alpbach auf die Causa. Er zeigte sich von der Entscheidung des Gerichtes nicht überrascht: "Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat eine Entscheidung getroffen, die eben nicht gehalten hat", sagte er. Ob das Innenministerium auf diese Entscheidung der WKStA "Ermittlungsdruck" ausgeübt hat, soll eine Prüfung klären.

Früher informieren

Moser will auch, dass die Oberstaatsanwaltschaft, die Fachaufsicht und der Justizminister in Zukunft früher über solche "bedeutenden Verfahrensschritte" informiert werden. Das bisherige Staatsanwaltschaftsgesetz verlange nur, dass diese Info im Nachhinein erfolgt.

Vor allem, wenn der Generalsekretär des Innenministeriums eine Anzeige einbringt, hätte im Sinne der "Waffengleichheit" angebracht gewesen, auch der Generalsekretär im Justizministerium, die Fachaufsicht und die Oberstaatsanwaltschaft informiert werden müssen, ärgert sich Moser.

Für die WKStA schließt Moser weder "organisatorische Änderungen" noch "personelle Konsequenzen" aus. Man müsse sich die Entscheidungsstrukturen anschauen und auch, ob es Verfehlungen gegeben habe.

Beweismittel dürfen verwertet werden

Die Unterlagen, die bei der rechtswidrigen Razzia sichergestellt und mitgenommen wurden, dürfen übrigens weiter verwertet werden. Also in Ermittlungen und auch in den parlamentarischen U-Ausschuss einfließen. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, könne ein Richter entscheiden, ob sie als Beweise genehmigt oder ausgeschlossen werden.

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(red)