Österreich

Mutter flog Fliege ins Ohr, Spital wies sie ab

Heute Redaktion
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Die Frau hatte eine Fliege im Ohr - im Spital war es für die Dame dann mühsam.
Die Frau hatte eine Fliege im Ohr - im Spital war es für die Dame dann mühsam.
Bild: Bezirksblätter

Nervtötende Stunden für eine 27-Jährige in Horn: Beim Spaziergang kroch der Mutter eine Fliege in den Gehörgang, lärmgeplagt ging sie ins Spital, bekam dort aber nur eine Klatsche in Form einer Abfuhr.

Doppelter Alptraum für eine junge Mutter aus dem Waldviertel: Als sie mit ihren zwei kleinen Kindern in Horn spazieren ging, flog ihr eine Fliege ins Ohr. Die arme Frau konnte das Insekt nicht entfernen, lärmgeplagt begab sich die 27-Jährige ins Horner Spital und traute ihren - ohnedies lädierten - Ohren nicht.

"Das können wir nicht, wir haben keine HNO-Abteilung, wir haben die Gerätschaft dazu nicht, sprich es fehlt die Lampe", so eine Mitarbeiterin der Aufnahmestation und verwies die 27-Jährige ans Kremser Spital.

Keine Hilfe in Spital

Die Hornerin ging frustriert heim, die Mutter der 27-Jährigen wollte das nicht einfach so hinnehmen: "Zum einen kann ich doch meine Tochter mit einer Fliege im Ohr nicht nach Krems fahren lassen. Und sorry, aber so ein Lamperl fürs Ohr hat jeder Hausarzt."

Also begab sich die 27-Jährige in Begleitung ihrer Mutter noch einmal ins Horner Spital, versuchte diesmal auf der Unfallstation ihr Glück. Zwei, zwar nette, Krankenschwestern verwiesen wieder auf die Aufnahmestation oder Krems. "Wenn sehr viel los gewesen wäre, hätte ich das vielleicht irgendwie noch nachvollziehen können, aber wir waren die einzigen Patienten. Also gingen wir wieder", so die Mutter zum "Bezirksblatt".

Durch Zufall bekam ein Angestellter einer anderen Station die missliche Situation der 27-Jährigen mit, nahm eine Lampe, schaute kurz ins Ohr, spülte es aus und alles war gut.

Erst Einverständnis

Die "Bezirksblätter" und "Heute" fragten bei der Holding nach, diese beriefen sich auf den Datenschutz und erklärten, sie bräuchten für eine Stellungnahme erst eine Einverständniserklärung der Patientin. Die Frau wollte aber aus Angst vor etwaigen zukünftigen Benachteiligungen anonym bleiben (bzw. so gut es eben in einer Kleinstadt geht).

Denn: Seit dem neuen Datenschutzgesetz ist es nicht oder kaum mehr möglich, Stellungnahmen zu generellen oder allgemein gehaltenen Anfragen zu Vorfällen oder mutmaßlichen Missständen in und um Krankenhäuser bei der zuständigen Holding zu bekommen – es wird sofort eine Einverständniserklärung der Beschwerdeführerin verlangt. Dies führt insofern zu Problemen bzw. manchmal zu Interessenskonflikten, wenn die Betroffene beispielsweise selbst aus dem Umfeld einer Klinik stammt.