Österreich

Mutter Marion sieht Oliver zu Weihnachten nicht

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:30

Im Obsorgestreit um den in Dänemark lebenden Oliver ist aus Sicht der Mutter Marion Weilharter kein Happy End in Sicht. Sie wird ihren Sohn zu Weihnachten und an seinem siebenten Geburtstag am 27. Dezember nicht sehen. Sogar das Aufscheinen Olivers auf einer Interpol-Liste wird keine Rückführung zur Folge haben.

Im Obsorgestreit um den in Dänemark lebenden Oliver ist aus Sicht der Mutter Marion Weilharter kein Happy End in Sicht. Sie wird ihren Sohn zu Weihnachten und an seinem siebenten Geburtstag am 27. Dezember nicht sehen. Sogar das Aufscheinen Olivers auf einer Interpol-Liste wird keine Rückführung zur Folge haben.

Marion Weilharter steht kein frohes Fest bevor. Denn nach nur zwei Kontakten in diesem Jahr - der letzte liegt schon fast ein halbes Jahr zurück - wird sie Sohn Oliver weder am 24. Dezember, noch an seinem Geburtstag drei Tage später sehen. Versuche der Kontaktaufnahme via Telefon und Skype seien erfolglos verlaufen, Geschenke nicht weitergegeben worden, schildert die Grazerin. Einzige Hoffnung für die verzweifelte Mutter ist ein mögliches Telefonat zu Weihnachten.

Mittlerweile wird der bei seinem Vater in Dänemark lebende Oliver auf der Fahndungsliste von Interpol unter "abgängige Minderjährige" gesucht. Damit sei im Fall einer Anhaltung aber nicht automatisch die Rückführung des Kindes verbunden. "Es geht um die Ermittlung des Aufenthaltsortes. Ist der bekannt, wird Kontakt mit den Behörden in Österreich und Dänemark aufgenommen, und die haben zu entscheiden, was passiert," erklärt Mario Hejl vom Bundeskriminalamt.

Mutter: "Er wird zurückkommen"

Weil es aber in dem Obsorgestreit von dänischen und österreichischen Gerichten konträre Auffassungen gibt, dürfte es wohl auch bei einer Anhaltung zu keiner Lösung kommen. Marion Weilharter zog mit ihrer Anwältin Britta Schönhart alle Register - bis zur Petition ans EU-Parlament und zu einer Klage gegen den dänischen Staat. "Er wird zurückkommen", ist die Grazerin überzeugt, auch wenn ihre Sorge, dass Oliver Schaden nehmen könnte und sich ihr zunehmend entfremdet, groß ist.

Der "Fall Oliver" als beispiellose Auseinandersetzung um das Sorgerecht war am 3. April 2012 eskaliert: Olivers dänischer Vater beging vor einem Kindergarten in Graz - laut späterer Verurteilung durch ein österreichisches Gericht - Kindesentziehung und Nötigung, indem er den Kleinen nach Dänemark fuhr.

Dem Vorhalt der Kindesentführung konterte er, dass seine Ex-Lebensgefährtin den Buben zwei Jahre zuvor in Dänemark "entführt" habe. Er hatte damals von einem dänischen Gericht die alleinige Obsorge zugesprochen bekommen - die österreichische Justiz sah und sieht sie hingegen bei der Mutter.