Welt

Mutter stillte ihre 7-jährige Tochter - Freispruch

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: EPA

Eine Mutter soll ihrer Tochter noch mit sieben Jahren die Brust gegeben haben - heute.at hat berichtet. Dahinter steckt ein wüster Streit unter Eheleuten um Fremdgehen, Eifersucht und Sorgerecht. Nun ist die Frau freigesprochen worden.

Dahinter steckt ein wüster Streit unter Eheleuten um Fremdgehen, Eifersucht und Sorgerecht. Nun ist die Frau freigesprochen worden.
 

Vor dem Zürcher Bezirksgericht stand am Mittwoch eine Mutter, der mehrfache Schändung und mehrfache sexuelle Handlung mit Kindern vorgeworfen wurde. Grund: Sie soll ihrer Tochter, als diese bereits sieben Jahre alt war, noch die Brust gegeben haben.

Laut Anklageschrift ließ die Beschuldigte ihre Tochter teilweise täglich an ihrer Brust saugen, wobei die Tochter "ihre Hand auf die andere Brust legte, diese streichelte und in die Hand nahm". Sie soll 15 bis 20 Minuten an der Brust genuckelt haben, obwohl die Mutter längst abgestillt hatte. Die Beschuldigte war sich laut Anklageschrift bewusst, dass ihre Tochter die Handlungen nicht einordnen konnte und diesbezüglich urteilsunfähig war.

Vor zweitem Geburtstag abgestillt

"Die Vorwürfe stimmen überhaupt nicht", sagte die Beschuldigte bei der Verhandlung. "Mein Mann will mich vernichten, weil ich ihn damals mit unserer Tochter verlassen habe." Sie habe die Kleine bis kurz vor deren zweiten Geburtstag gestillt. "Danach durfte sie noch eine Zeit lang die Hand auf meine Brust legen." Die Tochter habe aber nie mehr an der Brust genuckelt.

Die Verteidigerin der Beschuldigten forderte einen Freispruch. Sie sprach in ihrem langen Plädoyer von einer "mehrfach eskalierten Ehekrise" und eines eigentlichen "Rachefeldzuges" des Ehemannes. Demnach kriselte es zwischen den Eheleuten ab 2014 massiv. Ihre Mandantin sei fremd gegangen. Es kam zu Tätlichkeiten seitens des Ehemannes - sogar die Polizei musste an den Wohnort ausrücken.

Doch nicht nur das: Die Frau litt unter Depressionen und Alkoholproblemen. Auch das Jugendamt wurde eingeschaltet. Dort habe die Tochter stets gesagt: Mit der Mutter kuschle sie, mit dem Vater spiele sie gerne. Das Eheschutzgericht entscheidet, für die Obhut bleiben beide Elternteile zuständig.
Aus Kuscheln werden erotische Gefühle

"Es gab in dieser Zeit zig Gespräche mit der Polizei oder auch des Jugendamts - alle schauten hin - doch nirgendwo erwähnte der Ehemann den Vorwurf des Brustnuckelns", sagte die Verteidigerin. Diesen habe er erst ins Spiel gebracht, als die Frau mit ihrer Tochter Ende 2014 ins Frauenhaus geflüchtet sei. "Nun wurde aus Kuscheln plötzlich erotische Gefühle."
Obhut entzogen

Mitte 2015 spitzte sich die Lage laut der Verteidigerin zu: Der Mann habe den Unterhalt nur zum Teil gezahlt, ihre Mandantin sei außerdem rückfällig geworden mit Trinken. Daraufhin stellte der Ehemann Strafanzeige. Nun behauptete er laut der Verteidigerin, seine Frau habe sich von der Tochter befriedigen lassen: "Komm an meine Brüste!", soll sie gesagt haben. Der Mutter wird die Obhut entzogen. Seit Juli 2015 hat sie ihre Tochter nicht mehr gesehen. "Mein größter Wunsch ist, sie bald wieder sehen zu können, damit wir uns annähern können."

Laut der Anwältin der Tochter gibt es zwar wöchentlichen telefonischen Kontakt zwischen den beiden: "Doch das Mädchen will seine Mutter nicht sehen - es ist unsicher." Das Ganze sei für die Kleine eine riesen Belastung - sie gehe deshalb auch in die Therapie. Sie forderte eine Genugtuung von 5.000 Franken (umgerechnet rund 4.600 Euro) für die Geschädigte: "Posttraumatische Störungen können nicht ausgeschlossen werden."

Der Vater wurde bereits letzten April verurteilt, weil er seine damalige Frau habe gewähren lassen und so quasi als Mittäter gelte.