Eine behördliche Quarantäne kann auch bereits bei Krankheitsverdacht angeordnet werden, nicht nur bei bestätigter Erkrankung an COVID-19. Das bedeutet, ob Sie – zusätzlich – auch krankgemeldet werden müssen, entscheidet im Einzelfall Ihr behandelnder Arzt.
Der Quarantänebescheid sichert Ihnen auch ohne zusätzliche Krankmeldung Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese bekommt der Arbeitgeber vom Bund ersetzt. Übrigens: Wenn Sie ein COVID-19-Verdachtsfall sind und Symptome haben, ist es auch weiter möglich, sich telefonisch krank zu melden. Rezepte können vom Arzt elektronisch an die Apotheke übermittelt werden.
Alle weiteren Fragen rund um Job & Corona beantworten die ArbeitsrechtsexpertInnen der AK Niederösterreich unter der Telefonnummer 057171-22 000.