Niederösterreich

Mythos: Mieter muss die neue Haustüre zahlen

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Haus- ooder Wohnungstür (Symbol)
Haus- ooder Wohnungstür (Symbol)
(Bild: Unsplash)

Wohnrechtsmythos oder Wahrheit? Diese Frage stammt von „Heute“-Leserin Monika H.: „Die Eingangstür unseres Wohnhauses wurde getauscht. Nun soll ich dafür Betriebskosten nachzahlen. Darf das sein?“

Unter Betriebskosten versteht man all jene Kosten, die beim Betreiben eines Gebäudes entstehen. Das sind z. B. Gebühren für Wasser, Rauchfangkehrer, Kanalräumung und Müllabfuhr.

All jene Kosten aber, die für die Erhaltung und Sanierung eines Gebäudes anfallen, sind Sache des Vermieters. Dazu zählt die neue Haustür genauso wie z. B. ein notwendiger Fenstertausch.

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