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Nach Italien: Frankreich führt auch Impfpflicht ein

Italien hat sie im Mai beschlossen, nun wird es auch in Frankreich eine Impfpflicht für Kinder gegen elf Krankheiten geben.

Heute Redaktion
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In Frankreich wird die Impfpflicht eingeführt.
In Frankreich wird die Impfpflicht eingeführt.
Bild: Istock

Ab 2018 müssen französische Eltern ihre Kinder zwingend gegen elf Krankheiten impfen lassen, so Premierminister Edouard Philippe in einer Grundsatzrede. "Noch immer sterben Kinder an Masern", so Philippe, der dies in der Heimat von Chemiker Louis Pasteur für einen Skandal hält. Pasteur war einer der ersten Erforscher von Impfstoffen.

Bisher waren in Frankreich nur drei Impfungen für Personen unter 18 Jahren Pflicht: Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung. Nun kommen Impfungen gegen Keuchhusten, Hepatitis B, Haemophilus influenzae Typ b, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln dazu.

Kein Schulplatz bei Nichtimpfung

Italien hatte es bereits im Mai angekündigt: Dort müssen Kinder gegen zwölf Krankheiten geimpft werden. Wer sein Kind nicht impfen lässt, bekommt keinen Krippen-, Kindergarten- oder Vorschulplatz – und bei Kindern ab sechs Jahren kommen sehr hohe Geldstrafen dazu. Ähnliches ist nun auch für Frankreich angedacht.

Auch in Österreich wird eine Impfpflicht immer wieder zum Thema. Grund ist auch hier die Zahl der Impfverweigerer. Sie sorgen dafür, dass die nötige Durchimpfquote um Krankheiten auszurotten nicht erreicht wird. Ironie der Sache: Gerade Impfgegner sind deshalb halbwegs geschützt, weil sich andere Menschen impfen lassen – und gefährden gleichzeitig Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Impfgegner durch Geimpfte geschützt

"Dass hierzulande zum Glück auch ungeimpfte Kinder sehr selten an gefährlichen Erkrankungen wie Diphtherie oder Poliomyelitis erkranken, liegt einfach daran, dass die Erreger dank der Impfprogramme zurückgedrängt worden sind und es aufgrund der weiter bestehenden hohen Durchimpfungsraten auch bleiben.

Ungeimpfte profitieren also vom Impfschutz der anderen Gesellschaftsmitglieder. Sie verlassen sich einerseits auf den Kollektivschutz, ohne selbst etwas dazu beizutragen. Andererseits gefährden sie als (oft gesunde) Krankheitsüberträger Menschen, die durch bestimmte Erkrankungen besonders gefährdet sind - etwa Schwangere durch Röteln oder Alte durch Keuchhusten", so netdoktor.at. (red)