Niederösterreich

Zivildiener missbrauchte Frau nach Pfadfinder-Party

Nach zwei Spritzern und drei Cappy-Wodka schlief eine junge Frau nach einer Party tief und fest: Ein 19-Jähriger soll dies ausgenutzt haben.

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Angeklagter vor Gericht
Angeklagter vor Gericht
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Wegen Missbrauch einer wehrlosen Person musste ein 20-Jähriger am Mittwoch in Korneuburg auf die Anklagebank. Er soll eine schlafende Betrunkene nach einer Pfadfinderfeier in NÖ missbraucht haben.

Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer kannten einander bereits, besuchten die Pfadfinderfeier im Bezirk Tulln im Dezember 2019. Die damals 18-jährige Frau war nach zwei Spritzer und drei Cappy-Wodka schwer angeschlagen, gegen 3 Uhr früh beschloss man, ein Taxi zu rufen und gemeinsam noch in ein Lokal zu fahren. 

Opfer schlief im Taxi ein

Doch das Taxi kam nie am ursprünglichen Zielort an, denn der Angeklagte hatte dem Fahrer die Adresse der Wohnung seiner Eltern angesagt. Die Frau schlief bereits im Taxi, ging dann ferngesteuert mit in die Wohnung und legte sich dort mit fast gesamter Kleidung auf ein Bett und war sofort wieder weg. 

Die Eltern des Angeklagten schliefen in den Morgenstunden tief und fest, der damals noch 19-jährige Zivildiener legte sich zur jungen Frau, zog diese teilweise aus und missbrauchte sie laut Anklage. 

Frau starr vor Angst

Die junge Frau dürfte zwar munter geworden sein, war aber starr vor Schreck und verharrte, bis sich der Angeklagte nicht mehr bewegte. Das Opfer erstattete schließlich Anzeige bei der Polizei. Bei der Einvernahme gab der jetzt 20-Jährige an, dass die junge Frau aktiv mitgewirkt hätte.

Anwalt Dr. Farid Rifaat
Anwalt Dr. Farid Rifaat
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Dem widerspricht allerdings laut Anklage die WhatsApp-Korrespondenz der beiden. Der Bursche soll via WhatsApp sein Bedauern ausgedrückt haben. Nur die Entschuldigung rechtfertigte der Bursche dann wiederum so, dass er ja auf ein anderes Mädchen stehe und deshalb tue ihm der Geschlechtsverkehr leid.

Anfängliches Leugnen

Vor Gericht in Korneuburg leugnete der Angeklagte den Missbrauchsvorwurf anfänglich. Man habe sich am Fest der Pfadfindergruppe getroffen, habe getanzt, geschmust und getrunken. Dann sei er mit ihr nach Hause gefahren und es kam zum Geschlechtsverkehr. Nur: Laut Angeklagtem hätte die junge Frau mitgewirkt.

Danach war das Opfer im Zeugenstand (unter Ausschluss), sie schilderte die schrecklichen Momente: Sie habe sich nur Schuhe und Jacke ausgezogen, sich sofort aufs Bett gelegt und sei eingeschlafen. Aufgewacht sei sie erst durch den unfreiwilligen Geschlechtsakt.

"Kann mich nicht mehr anschauen"

Nach Vorhalt der Aussage des Opfers samt mehrerer Chatprotokolle (wie "Es tut mir so leid"; "Größter Fehler meines Lebens"; "Ich kann mich nicht mehr anschauen") und dem Zureden seines Anwaltes Farid Rifaat zeigte sich der Angeklagte schließlich doch geständig.

Ein Jahr bedingte Haft 

Der Senat fällte einen Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person. Das recht milde Urteil: ein Jahr bedingte Haft und 3.000 Euro unbedingte Geldstrafe für den bis dato unbescholtenen Niederösterreicher. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Friedrich Köhl gab keine Erklärung ab – somit ist der Richterspruch nicht rechtskräftig.