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Nach Razzia: Ex-DFB-Boss gibt seine Orden zurück

Theo Zwanziger ist sauer auf Deutschland! Weil seine Wohnung von Steuerfahndern durchsucht wurde, gibt er seine Verdienst-Orden zurück.

Heute Redaktion
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Ging bei der Vergabe der WM 2006 alles mit rechten Dingen zu? Jahre nach dem legendären "Sommermärchen" wurde gegen die damaligen DFB-Bosse ermittelt. Auch gegen Präsident Theo Zwanziger. Der Verdacht: illegale Zahlungen, Steuerhinterziehung. Weil bei einer Razzia seine Wohnung durchsucht wurde, ist der 74-Jährige jetzt sauer – und gibt seine Orden zurück.

Im Jahr 2005 erhielt Zwanziger das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse. 2012 wurde er erneut mit dem Orden geehrt. Jetzt schickte er sie an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurück. Sein Anwalt Hans-Jörg Metz beantwortete eine Anfrage der "Bild": "Ich kann bestätigen, dass der Sachverhalt zutrifft. Mein Mandant sieht seine Entscheidung als persönliche und private Entscheidung an, die nicht weiter kommentiert werden wird."

Über die Gründe der Aktion erklärt der Anwalt: Aus meinen Gesprächen mit ihm kann ich mitteilen, dass er von einem Staat nicht geehrt werden möchte, dessen hessische Amtsträger bei der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft pflichtgemäße Amtsführung mit unkontrolliertem Verfolgungseifer verwechseln."

Konkret bezieht sich Zwanziger auf eine Razzia der Steuerfahnder im November 2015. Hintergrund war eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die vom DFB an die FIFA getätigt wurde. Zwanziger wurde der besonders schweren Steuerhinterziehung verdächtigt. Der Ex-DFB-Boss meint, dass die Fahnder voreingenommen waren und das Ziel hatten, ihm Steuerhinterziehung zu unterstellen.

Das Verfahren gegen ihn läuft noch, Zwanziger sieht seinen Ruf ruiniert. Außerdem sind Ermittlungsakten mit Vernehmungsprotokollen in den Medien erschienen. Anwalt Metz: "Es ist für meinen Mandanten eine große Enttäuschung, dass der Staat, der ihn einerseits wegen seiner gesellschaftlichen Lebensleistung besonders ehrt, ihn andererseits ... verfolgt. Es ist völlig klar, dass Verdienste nicht mit Fehlleistungen aufgerechnet werden können und dürfen. Verdienste dürfen aber auch nicht dazu führen, dass man gerade deshalb, der Öffentlichkeitswirksamkeit geschuldet, einem Generalverdacht ausgesetzt und trotz besserer Erkenntnisse das Ermittlungsverfahren mit allen Mitteln fortgesetzt wird." (red)