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Nächste Runde in Faymanns Inseratenaffäre

Heute Redaktion
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Neue Vorwürfe gegen Bundeskanzler Werner Faymann (S) in der Inseratenaffäre bringt das Nachrichtenmagazin profil aufs Tapet. Demnach soll Faymann als Verkehrsminister die Inseratenkampagne in der Kronen Zeitung entgegen seiner Angaben doch selbst beauftragt haben.

Neue Vorwürfe gegen Bundeskanzler Werner Faymann (S) in der Inseratenaffäre bringt das Nachrichtenmagazin profil aufs Tapet. Demnach soll Faymann als Verkehrsminister die Inseratenkampagne in der Kronen Zeitung entgegen seiner Angaben doch selbst beauftragt haben.

Ein Vertrag und die Finanzierung sollen zudem erst Monate nach Anlaufen der Kampagne geregelt worden sein. Diese "nachträgliche Genehmigung" könne laut Oberstaatsanwaltschaft (OStA) daher als "taugliche Missbrauchshandlung" im Sinne der Untreue gesehen werden, so das Magazin.

Als Beweis zitiert profil einen veröffentlichten Kooperationsvertrag zwischen dem Verkehrsministerium (BMVIT) und den ÖBB. In diesem heiße es wörtlich: "Das BMVIT hat mit der 'Kronen Zeitung' ein Leserforum eingerichtet, welches Anliegen und Beschwerden sowie Vorschläge von Kunden zum Thema ÖBB entgegennimmt." Der Vertrag sei erst im Juni 2007 geschlossen worden - zu diesem Zeitpunkt lief die Kampagne bereits ein halbes Jahr. Der Vorstand der Bundesbahnen habe die Finanzierung der Anzeigen in der Höhe von 500.000 Euro laut dem Bericht überhaupt erst im darauffolgenden September genehmigt.

Die OStA hege daher Zweifel an der Plausibilität der Abläufe, die verspätete Genehmigung sei "aus derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen" erfolgt und könne somit als Untreue-Handlung beurteilt werden, wird eine Weisung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft von Ende Juni 2012 zitiert. Auch der für die ÖBB geschaffene Nutzen der Inseratenkampagne sei für die Behörde "nicht erkennbar", die volle Kostenübernahme durch die Bundesbahnen wäre "keinesfalls als sachgerecht zu beurteilen".

Kanzleramt dementiert

Das Bundeskanzleramt hat die neuen Vorwürfe am Samstag zurückgewiesen. In einer Aussendung wurde auf das Anfang August - und somit nach der in dem Bericht zitierten Weisung der Oberstaatsanwaltschaft - erstellte entlastende Gutachten verwiesen. In diesem war der Sachverständige zu dem Schluss gekommen, dass die ÖBB von der Bekanntheit des Ministers profitiert haben, dessen Aussagen "seriös und sachlich" dargestellt seien und eine persönliche Profilierung "nicht erkennbar" sei. Es sei daher korrekt im Interesse des Unternehmens gehandelt worden, so das Kanzleramt.