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Nackter Vermieter im Hof – und keiner kann was tun
Weil die "Gebrauchstauglichkeit" der Räume durch den nackten Mann nicht eingeschränkt sei, gibt es für Betroffene auch keine Mietreduktion.
Nackte Tatsachen in Deutschland: In einem Gerichtsprozess in Frankfurt fiel der Entscheid, dass es sich bei einem nackten Vermieter, der sich im Innenhof seines Hauses sonnt, nicht um einen Mietmangel handelt.
Geklagt hatten aber nicht die Mitarbeitenden einer Firma, die im Haus untergebracht ist, weil sie sich ab dem nackten Antlitz des Herrn gestört hatten – nein, es war der Vermieter selber. Und zwar, weil die im Wohn- und Geschäftshaus untergebrachte Personalberatung die Miete gemindert und ausgesetzt hatte.
Ästethisches Empfinden spiele keine Rolle
Nachdem das Landgericht der Mietklage des Vermieters überwiegend stattgegeben hatte, ging die Personalberatung in Berufung. Das Oberlandesgericht gab dem Kläger in zweiter Instanz wegen Bauarbeiten in der Nachbarschaft statt – 15 Prozent Mietminderung seien angebracht, so der "Spiegel". Doch ein nackter Vermieter im Hof ist laut Gerichtsmitteilung, die dem "Spiegel" vorliegt, noch kein Grund für eine Mietminderung.
Denn das ästhetische Empfinden spiele keine Rolle, da dabei keine grob ungehörige Handlung vorliege. Zudem sei der Mann insgesamt seines Liegestuhls nur dann sichtbar, wenn man sich weit aus dem Fenster heraus lehne. Das Haus, um das es sich dabei handelt, liegt in einem gehobenen Wohngebiet im Westen der deutschen Finanzmetropole.