Digital

Womit du dich bei Whatsapp strafbar machst

Mache ich mich strafbar, wenn Nazi-Inhalte in meinen Whatsapp-Gruppen verschickt werden? Ein Medienrechtler klärt über die wichtigsten Fragen auf.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Seit Ende 2018 gibt es die Sticker-Funktion bei Whatsapp. Diese Ausdrucksmöglichkeit im Messenger erweist sich laut "inFranken.de" jedoch aktuell als Brutstätte für Nazi-Propaganda. Aber: Wer verbotene Inhalte teilt, macht sich strafbar. Der Medienrechtler Christian Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen zur Thematik.

Solmecke, deutscher Staatsanwalt mit Fokus auf soziale Netzwerke, veröffentlichte eine Pressemitteilung, in der er über die Strafbarkeit in sozialen Medien aufklärt. Er sagt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch dort gilt der Strafbestand der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Vorsicht vor automatischem Download

Konkret bedeutet das: Verboten sind alle vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Symbole wie Hakenkreuze, SS-Flaggen oder ikonenhafte Bilder von Adolf Hitler. Auch verboten sind Parolen wie "Sieg Heil" oder der Hitlergruß. Ebenfalls strafrechtlich relevant ist das Versenden kinderpornografischer Inhalte. Das Strafmaß hängt von der Tat ab.

Der Empfang solcher Nachrichten ist selbst nicht strafbar, das Weiterleiten allerdings schon. Und: Schon der Besitz solcher Inhalte, Fotos und Videos ist strafbar, wenn er vorsätzlich ist. Das betrifft etwa den Fall, wenn solche Bilder aus Whatsapp auf das eigene Smartphone gespeichert werden. Achtung: Whatsapp bietet die Möglichkeit, Bilder und Videos automatisch am Smartphone herunterzuladen.

Nutzung erst ab 16 Jahren erlaubt

Wer zum Beispiel in eine Whatsapp-Gruppe eintritt, von der er weiß, dass dort solche Inhalte geteilt werden, der macht sich ebenfalls strafbar. Bei möglichen volksverhetzenden Inhalten ist auch die Reichweite relevant. An je mehr Personen die Nachricht geht, umso dramatischere Rechtsfolgen kann das haben.

Vorsicht: Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden und auch ihre Eltern müssten in diesem Fall nicht haften, das Mindestalter zur Nutzung von Whatsapp beträgt aber 16 Jahre. Und: Eine Haftung nach dem Zivilrecht ist dennoch möglich, etwa wenn es einen Streit um Schadensersatzzahlungen bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht.

Wann Whatsapp Nutzer sperrt

Abseits des Rechts kann Whatsapp auch Nutzer wegen einer Reihe anderer Vergehen sperren. Gesperrt wird etwa, wer beleidigt, wobei Beleidigung laut den Whatsapp-Richtlinien gleich mehrere Bereiche umfasst. Wer etwa andere Kontakte beschimpft, und sei es vielleicht auch nur scherzhaft gemeint, wird bei einer Meldung des Empfängers schnell kein Pardon spüren. Ebenso bei Rassismus, Drohungen und ethnisch anstößigen Äußerungen.

Gleiches gilt auch, wenn man das Gegenüber zu Verbrechen oder Gewalt oder "Unangemessenem" anstiftet oder solche Taten verherrlicht. Auch sollte man prüfen, ob verschickte Infos – und seien sie auch nur gut gemeint – der Wahrheit entsprechen. Wer Fake News, "Unwahrheiten, Falschdarstellungen oder irreführende Aussagen" verschickt, kann aus der App geworfen werden. Auch Spam ist damit gemeint.

So kannst du Inhalte melden

Spitznamen sind auf Whatsapp (bisher) kein Problem. Anders sieht es aber aus, wenn man den Namen und/oder ein Profilbild einer anderen Person nutzt. Wer sich mit einer falschen Identität auf Whatsapp ausgibt, der steht vor der Sperre. Kurios: Gleiches gilt für jene, die "oft" die Handynummer wechseln. Wie "oft" oft bedeutet, sagt Whatsapp dabei nicht, nur: Wer zu oft die Telefonnummer wechselt, wird "irgendwann vom Verifizierungsprozess ausgeschlossen".

Die übrigen Punkte sind eigentlich logisch: Wer Viren oder andere Schadsoftware im Messenger verbreitet, Whatsapp hacken versucht oder Daten und Informationen über andere Nutzer "auf irgendeine unzulässige oder unberechtigte Art und Weise" sammelt, fliegt. Melden kann man Nutzer übrigens über die drei Punkte oben rechts in einem Chat (Android) > "Mehr" > "Melden" beziehungsweise indem man auf den anderen Nutzernamen tippt (iOS) und "Kontakt melden" wählt.