Winzer wenig erfreut

Neue EU-Vorgabe – was sich jetzt bei Glühwein ändert

Was ist drin im Glühwein? Winzerinnen und Winzer müssen jetzt auf den Flaschenetiketten offenlegen, was in ihren edlen Tropfen steckt. 

Heute Life
Neue EU-Vorgabe – was sich jetzt bei Glühwein ändert
Was ist im Wein drin? Ab dem 8. Dezember muss der Brennwert auf dem Flaschenetikett auftauchen.
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Ab Freitag (8. Dezember) tritt eine wichtige Änderung für die Kennzeichnung von Wein-, Sekt- und Glühweinflaschen in Kraft. Neben dem Brennwert sowie der Allergenkennzeichnung müssen künftig auch Nährwerte und Zutaten für gesundheitsbewusste Verbraucher einsehbar sein – entweder gut lesbar auf dem Etikett gedruckt oder elektronisch abrufbar etwa mittels QR-Code.

Was auf den Etiketten stehen soll

Ob der Grüne Veltliner zu Fisch und Pasta passt oder seinen Geschmack doch eher zu einem gemischten Salat bestmöglich entfaltet, ist als Hinweis auf vielen Weinflaschen zu finden. Informationen zu den genauen Inhaltsstoffen und Nährwerten, wie es bei anderen verpackten Lebensmitteln der Normalfall ist, bisher nicht. Das soll sich mit der neuen EU-Verordnung nun ändern. 

Konservierungsstoffe, Stabilisierungsstoffe und alles, was in der Verarbeitung verwendet wird, sowie Kalorien, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz müssen künftig ausgewiesen werden.

Brennwert in Kalorien und Kilojoule sowie die Allergenkennzeichnung müssen angegeben werden, die weiteren Angaben müssen nicht zwingend auf dem Etikett stehen, wenn man diese online über einen Link per QR-Code abrufen kann. Auch hier gibt es Auflagen, wie zum Beispiel, dass man nicht direkt auf den eigenen Webshop verlinken kann. Der Link muss direkt zu einer Datenbank führen, die den geltenden EU-Richtlinien entspricht.

Geteilte Reaktionen auf EU-Regelung

Von Winzern und Branchenverbänden wird die Neuerung mit gemischten Reaktionen begrüßt. Einerseits sorgt sie für mehr Transparenz, andererseits gibt es auch Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Mehraufwands und der Kosten. Diese umfassen zusätzliche Analysen, größere Etiketten und möglicherweise die Umstellung auf Selbstklebeetiketten.

"Schlagend ist die Regelung mit Dezember, auch wenn sie erst den nächsten Jahrgang betrifft. Trotzdem müssen bereits jetzt die Vorkehrungen getroffen werden. Einige heimische Betriebe sind frustriert, da die Bürokratie mittlerweile so groß ist. Gerade für die kleineren Betriebe sind die ganzen neuen Regelungen immer mit großem Aufwand verbunden", erklärt Martin Palz vom Referat für Weinbau der Landwirtschaftskammer Steiermark gegenüber "meinbezirk.at".

Das bedeutet: Der größte Teil der Produktion des Jahrgangs 2023 wird noch nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.

QR-Codes für Glühwein & Co.

Eine mögliche Lösung für die Darstellung der Inhaltsstoffe könnte in der Verwendung einer Datenbank liegen, die mittels QR-Code aufgerufen wird. Diese Codes ermöglichen es, diese auch in verschiedenen Sprachen bereitzustellen und bei Bedarf einfach zu aktualisieren. Dies wäre besonders vorteilhaft für Produkte wie Glühweine, die oft saisonal und in verschiedenen Varianten angeboten werden.

Doch auch hier gibt es Auflagen, wie zum Beispiel, dass man nicht – so wie es viele Winzer bislang gemacht haben – direkt auf den eigenen Webshop verlinken kann. Der Link muss direkt zu einer Datenbank führen, die den geltenden EU-Richtlinien entspricht.

red
Akt.