Baumhaftungsgesetz

Neues Gesetz bringt mehr Baumschutz

Überstrenge Haftungsregeln führten bislang dazu, dass Bäume oftmals frühzeitig und ohne gewichtigen Grund zurückgeschnitten oder gar gefällt wurden.

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Neues Gesetz bringt mehr Baumschutz
In der Vergangenheit wurden Bäume im städtischen Gebiet aus Vorsicht oft stark gestutzt oder gar gefällt. Ein neues Gesetz bringt mehr Schutz.
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Sie sind wichtige CO2-Speicher, haben im Sommer einen kühlenden Effekt: Bäume. Um unsere Verbündeten im Kampf gegen die Klimakrise besser schützen zu können, haben Justizministerin Alma Zadić und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig das Baumhaftungsgesetz reformiert.

Bis dato waren Baumbesitzer (außerhalb des Waldes) einer strengen Rechtslage hinsichtlich der Haftung bei Schäden, etwa durch herabfallende Äste, ausgesetzt. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen wurden jedes Jahr im Frühjahr unzählige Bäume stark gestutzt oder komplett entnommen. Die "Baumhaftung neu" sorgt nun für bessere Regeln.

Stadtbäume hatten es schwer(er)

In der Vergangenheit wurden Bäume im städtischen Gebiet oft stark gestutzt oder gefällt. Der Effekt dieser Praxis waren unzählige Baumruinen im städtischen Gebiet, die kaum mehr etwas Naturbelassenes an sich hatten und die in weiterer Folge, manchmal auch sehr teuer (ein neu gepflanzter Straßenbaum kostet zwischen 25.000 und 30.000 Euro), ersetzt werden mussten.

Ein Grund für diese Praxis: Für einen Baum "außerhalb des Waldes" galten nach bisheriger Rechtslage deutlich strengere Haftungsvorschriften. So mussten städtische Baumhalter bislang bei jedem einzelnen Baum sicherstellen und auch beweisen können, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten haben, um selbst kleinste eventuelle Schäden, etwa durch einzelne herabfallende Äste, zu verhindern.

Für Bäume außerhalb von Wohngebieten wurde eine Haftung hingegen nur dann bejaht, wenn es sich zum Beispiel um Bäume auf gekennzeichneten Wegen handelt und wenn grobe Fahrlässigkeit des Baumhalters festgestellt wurde. Im Gegenzug dazu hafteten Baumhalter im städtischen Gebiet auch für leichte Fahrlässigkeit.

Neues Baumhaftungsgesetz

"Der Sommer wird für die Menschen in Österreich immer mehr zur hitzebedingten Belastungsprobe", sagte Justizministerin Alma Zadić. "Um städtische Hitzeinseln abzukühlen, braucht es mehr Begrünung, aber vor allem auch mehr Bäume. Überstrenge Haftungsregeln führten bislang aber dazu, dass Bäume oftmals frühzeitig und ohne gewichtigen Grund zurückgeschnitten oder gar gefällt wurden. Damit machen wir jetzt Schluss! Mit der neu ausgestalteten Baumhaftung sorgen wir für einfache, klare und faire Haftungsbedingungen für alle Baumhalter, beenden den überschießenden Kahlschlag und ermöglichen so mehr Natur in Österreichs Städten."

Bäume werden aus der bisher auch für sie geltenden strengen Gebäudehaftung herausgenommen. Künftig müssen Kläger beweisen, dass Baumhalter ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind und nicht umgekehrt. Baumhalter haften künftig auch nicht mehr für jedes denkbare Schadensereignis im Zusammenhang mit einem Baum. Es werde explizit festgehalten, dass nur für Schädigungen einzustehen ist, die aus dem Umfallen des Baumes oder dem Herabfallen von Ästen resultieren.

Für abgelegene Bäume abseits von Gehwegen oder Ähnlichem gelten künftig gelockerte Sorgfaltspflichten. Bäume, die bei einem frequentierten Kindergarten stehen, müssten hingegen häufiger kontrolliert werden. Darüber hinaus wird im neuen Gesetzestext erstmals dezidiert ein besonderes Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand des Baumes festgeschrieben, etwa wenn es sich um Bäume bei Naturdenkmälern oder in Nationalparks handelt.

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