Wirtschaft

Nicht mit der Maus in eine Falle tappen!

Heute Redaktion
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Online-Shopping boomt! Um rund 7 Milliarden Euro pro Jahr wird in Österreich im Web eingekauft. Seit Juni diesen Jahres gelten neue Konsumentenschutzrechte (EU-Verbraucherrechte-Richtlinie). Sie können jetzt beispielsweise leichter vom Kauf zurücktreten - haben aber unter Umständen auch zusätzliche Kosten.

boomt! Um rund 7 Milliarden Euro pro Jahr wird in Österreich im Web eingekauft. Seit Juni diesen Jahres gelten neue Konsumentenschutzrechte (EU-Verbraucherrechte-Richtlinie). Sie können jetzt beispielsweise leichter vom Kauf zurücktreten – haben aber unter Umständen auch zusätzliche Kosten.

Die am häufigsten online gekauften Artikel sind Bücher (22 Prozent) und Elektrogeräte (16 Prozent), gefolgt von Sportartikeln (7 Prozent), Bekleidung (4 Prozent) und Schuhen (3 Prozent). Und was nicht gefällt, wird einfach zurück geschickt. Doch so einfach ist das nicht mehr!

Rücktritt nun binnen 14 Tagen

Die wesentlichste Neuerung bei Online-Einkauf, Teleshopping & Co betrifft das Rücktrittsrecht: Beim Kauf im Internet können Sie nun innerhalb von 14 Kalendertagen (früher 7 Werktage) vom Kauf zurücktreten. Und das ohne Angabe von Gründen.

Am besten schriftlich als Brief mit Hinweis auf das neue Konsumentenschutzgesetz bzw. mit dem vom Händler – verpflichtend - zur Verfügung gestellten Musterformular. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit der Unterschrift des Kunden unter den Vertrag (etwa bei einer Dienstleistung) oder mit dem Erhalt der bestellten Ware zu laufen. Finden Sie beispielsweise einen Abholschein vom Zusteller Ihres neuen Flatscreen TVs,  beginnt die Frist erst mit dem Tag, an dem Sie die Ware abholen könnten.

Wichtig: die Ware innerhalb von 14 Tagen retour schicken. Und unbedingt Datum und zumindest das Wort "Rücktritt" am Paket oder innen vermerken. Kein Rücktrittsrecht gibt es bei CDs, DVDs und Software nach Entsiegelung.

Kunde muss Retoursendung zahlen

Die schlechte Neuigkeit: Wer den bestellten Artikel zurückschickt, muss jetzt die Retoursendung selbst bezahlen! Große Internet-Plattformen verzichten allerdings oft aus Kulanz. Keine Portokosten zahlen Sie bei falsch gelieferten Waren – Beispiel: Sie haben etwa Nike Sportschuhe Größe 43 bestellt, geliefert wurde aber 41. Wer den bestellten Mikrowellenherd testet und dann zurückschickt, muss unter Umständen (etwa bei Wertverlust der Ware) eine Gebühr zahlen!.