Österreich

Obdachlose legen Beschwerde ein

Heute Redaktion
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Am 15. Oktober vertrieb die Polizei 21 Obdachlose aus dem Stadtpark. Ihr Hab und Gut wurde teilweise von der MA 48 entsorgt. Gegen dieses Vorgehen von Polizei und Stadt legen nun drei Unterstandslose eine Maßnahmenbeschwerde ein.

Ihr Hab und Gut wurde teilweise von der MA 48 entsorgt. Gegen dieses Vorgehen von Polizei und Stadt legen nun drei Unterstandslose eine Maßnahmenbeschwerde ein. 

Vertreten werden sie von Anwalt Gabriel Lansky, der sich in seiner Arbeit auf Grund- und Menschenrechte spezialisiert hat. Er sagt empört: "Keinem der Betroffenen wurde ein Ersatzquartier angeboten. Einer unserer Mandanten konnte nur mithilfe zweier Krücken gehen und somit nichts tragen. Ihm wurde nicht geholfen."

Eine andere Mandantin war zu der Zeit, wie einige andere, nicht anwesend. Ihre Sachen wurden einfach weggeschmissen.

Kampierverdordnung fraglich

Die Behörde hätte sich in ihrem Vorgehen auf die Kampierverordnung der Stadt Wien gestützt, deren Inhalt aber nur teilweise auf diese spezielle Situation zutrifft, so Lansky. "Maßgebliche, individuelle Parameter wurden hier außer Acht gelassen, was die Vorgangsweise rechtswidrig machte. Da es vielen Betroffenen an  Alternativen fehlt, muss maßhaltend vorgegangen werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine rechtliche Garantie für das menschliche Antlitz der Verwaltung."

"Es geht um Menschen"

Zudem gebe es in diesem Zusammenhang auch Fragen der Zuständigkeit der Behörden für diese Verwaltungshandlungen. Lansky weiter: "Mehr aber als nur um eine reine Überprüfung der Verordnungen und Zuständigkeiten, geht es hier hauptsächlich um Menschen, denen ihr Eigentum weggenommen und teilweise sogar vernichtet wurde."

"Eingriff in die Grundrechte"

Dies alles stelle einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar. Alexander Egger, der die Causa in der Kanzlei Lansky, Ganzger + partner federführend betreut: "Die Aktion der Polizei war menschenrechtswidrig. Es wurde ohne Rücksicht auf die individuelle Situation der Betroffenen vorgegangen. Ihr ganzes Hab und Gut wurde wegtransportiert. Auch ist die Regelung, auf die sich die Polizei beruft, selbst äußerst bedenklich."

Die eingebrachte Maßnahmenbeschwerde gegen die Vorgangsweise der Landespolizeidirektion und der MA 48 soll die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Wegweisung und der Wegnahme der Habseligkeiten bewirken. Das soll den Weg zu einer politischen Lösung beschleunigen.

Europäische Lösung gesucht

Lansky: "Das Ziel ist es selbstverständlich nicht, den Stadtpark als Dauerquartier für Obdachlose zu etablieren. Man braucht aber eine politische, und zwar österreichweite Lösung, die nicht wie bisher an Bundesländergrenzen haltmacht. Es bedarf aber auch einer europäischen Lösung, die sicherstellt, dass Obdachlose sowohl in ihren Heimatländern wie auch in Gastländern menschenwürdig leben können".

ath/red