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Obduktion überrascht: Bub (†3) ist nicht ertrunken

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Der kleine Devin kam bei einem Kindergarten-Ausflug in Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg) ums Leben. Die angeordnete Obduktion lieferte jetzt ein überraschendes Ergebnis.

"Der Spielplatz ist nur einige Meter vom Ufer entfernt", beschreibt ein Polizeisprecher den Unglücksort. Devin (3) hatte sich dort mit seiner Kindergartengruppe aufgehalten. Irgendwann entfernte sich der Bub – von seinen Betreuern völlig unbemerkt – und ging in Richtung Ufer der Rems. Als sein Verschwinden bemerkt wurde, wurde sofort eine Suchaktion eingeleitet. Das war um 12.15 Uhr. Nur wenige Minuten später wurde dann Devins lebloser Körper im Wasser gefunden.

Doch trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen konnte das Leben des Buben nicht mehr gerettet werden, er verstarb später im Krankenhaus. Bei einer seither durchgeführten Obduktion konnte auch die Todesursache festgestellt werden. Das vorläufige Ergebnis überrascht, denn entgegen ursprünglicher Annahmen ist Devin nicht ertrunken. Sehr wahrscheinlich erlitt der Bub einen Kälteschock und einen Herzstillstand als er in das nur 5 Grad kalte Wasser der Rems stürzte.

Und jetzt? Die deutsche "Bild"-Zeitung hat Malte Höch (49), Fachanwalt für Strafrecht aus Heilbronn, um eine Einschätzung gebeten: "Zivilrechtlich besteht ein Anspruch gegen die Stadt Schwäbisch Gmünd als Vertragspartner für die Betreuung des kleinen Devin. Seine Eltern bekommen Schadenersatz, sobald der Stadt und ihren Mitarbeitern ein Pflichtverstoß nachgewiesen wird." Dieser sei auch bei Fahrlässigkeit gegeben, so der Deutsche weiter.

Betreuerinnen drohen bis zu 5 Jahre Haft

"Der Schadenersatz erstreckt sich zum Beispiel auf die Beerdigungskosten, kann aber viel weiter gehen", erklärt Höch weiter. Beim Schmerzensgeld sei bei starker Traumatisierung und in Folge Arbeitsunfähigkeit sogar eine fünfstellige Summe möglich. Und: Auch Jahre später könne die Stadt noch haftbar gemacht werden. Sollten die Eltern des kleinen Devin irgendwann mittellos werden, könnte die Gemeinde für ihren Unterhalt aufkommen müssen, weil durch das tragische Unglück ihr Sohn als Ernährer auffiele.

Den Betreuern droht im schlimmsten Fall ein Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Die Staatsanwaltschaft müsse nun überprüfen, welche Vorkehrungen zur Vermeidung eines solchen Unglücks getroffen wurden. Es werde "mindestens gegen die drei Aufsichtspersonen" ermittelt. Danach werde unterschieden, wer sich in unmittelbarer Nähe des Kindes befunden hatte und somit die dringendste Aufsichtspflicht hatte. "Das Gesetz sieht bei fahrlässiger Tötung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor", schließt der Jurist.