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OeBS-Prozess: Ex-Prokurist hinterfragte nichts

Heute Redaktion
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Am neunten Verhandlungstag im Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Tochter OeBS hat der befragte Angeklagte, ein früherer Prokurist, alle Anklagevorwürfe zurückgewiesen. Er hat von den hohen Provisionen bei Aserbaidschan- und Syrien-Aufträgen zwar gewusst, diese aber nicht hinterfragt.

Der Angeklagte war als Junior Controller in der Österreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH tätig, er prüfte die Kalkulationen und war für Kostenrechnung zuständig. Nach einem Konflikt mit seinem direkten Vorgesetzten im Jahr 2003 wurde er mit denselben Aufgaben der Geschäftsführung zugeordnet und führte auch bald die Aufsichtsratsprotokolle. Das war für ihn kein Privileg, er sei dazu "verdonnert" worden, so der Mann.

"Bin ich gescheiter als die anderen Herren?"

Er war von den hohen Provisionen bei den Aufträgen aus Aserbaidschan (20 Prozent) und Syrien (14 Prozent) informiert, hat aber den Antworten der Geschäftsführer im Aufsichtsrat und bei sonstigen Besprechungen geglaubt, dass die Provisionen an Vertreter vor Ort gingen. "Bin ich gescheiter als die anderen Herren, die dort sitzen? Ich bin der Protokollführer, Herr Rat", sagte er.

Keine Kosten für Österreich

Nach Darstellung der drei geständigen Angeklagten - die beiden früheren OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller sowie eine Vertriebsmitarbeiterin - wurden die Provisionen auf die normale Kalkulation draufgeschlagen. Das Schmiergeld wurde also von den Nationalbanken von Aserbaidschan und Syrien mitbezahlt. Dann flossen die Millionen-Provisionen über Briefkastenfirmen wieder zurück in die beiden Länder an Personen, die von den dortigen Nationalbankern genannt wurden.

Nicht mehr als 5 Seiten Protokoll

In den Aufsichtsratssitzungen der Gelddruckerei saß der Angeklagte dabei und verfasste nachher ein Protokoll - das ihm , Ex-Vizegouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), einmal schroff zurückwarf, wie der Angeklagte heute erzählte. Duchatczek habe "kein Tonbandprotokoll", sondern eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte verlangt. Das von ihm vorgelegte Protokoll hatte nämlich 19 Seiten, wie Duchatczek in einer Notiz rügend angemerkt hatte. Duchatczek habe mit ihm auch telefoniert und ihm vorgehalten, "ich sei zu deppert, um ein Protokoll zu führen", so der beleidigt wirkende Angeklagte: "So etwas kann man auch anders sagen."

Keine inhaltliche Einmischung

Inhaltlich habe der Vizegouverneur allerdings keinen Einfluss darauf ausgeübt, wie er die Inhalte kürzer zusammenfassen sollte, betonte der Angeklagte. Damit entlastete er Duchatczek, dem diesbezüglich vom Staatsanwalt vorgehalten wird, er habe eine kürzere Fassung gewollt, um die Debatte rund um die hohen Provisionen nicht so genau darzustellen. Bei der Verfassung der Aufsichtsratsprotokolle habe ihm - bis auf eine einzige, stilistische Bitte eines anderen Aufsichtsratsmitglieds, der eine Formulierungen vom Passiv ins Aktiv setzen habe wollen - nie jemand inhaltlich dreingeredet, versicherte der Angeklagte. Die Vorgabe an ihn sei nur gewesen, wenn möglich nicht mehr als fünf Seiten Aufsichtsratsprotokoll zu schreiben.

300 Tage im Jahr auf Dienstreise

Als Prokurist hatte der Angeklagte einmal einen Vertrag - mit einem Geschäftsführer - über eine Banknotenlieferung nach Aserbaidschan unterschrieben. Auch dabei sei alles schon vorgegeben gewesen, versicherte er dem Gericht. Mit der geständigen angeklagten Vertriebsmitarbeiterin, die die Aufträge inklusive Schmiergeldzahlungen eingefädelt hatte, habe er kaum Kontakt gehabt. Außerdem sei sie 300 Tage im Jahr auf Dienstreise gewesen. Die übrigen Tage hätte sie natürlich bei ihm im Büro verbracht, meinte der Angeklagte ironisch - woraufhin ihn der Richter aufforderte, ernsthafte Antworten zu geben.

Provisionen sind kein Schmiergeld

"Es war niemals von mir gedacht, gewollt oder gewusst, dass es sich bei den Provisionen um Schmiergeld handelte", betonte der Angeklagte. Auch nach zwei Geldwäscheverdachtsmeldungen von Banken, die im Zusammenhang mit den Provisionsrückflüssen über Briefkastenfirmen erhoben wurden, habe er sich nichts gedacht, meinte er. "Soll sich die ganze Firma Gedanken machen, was die Geschäftsführung macht?", konterte er dem Staatsanwalt.

Von der OeBS rausgeworfen

Nachdem er direkt von seinem Arbeitsplatz abgeholt und zu einer mehrstündigen Einvernahme beim Staatsanwalt gebracht worden war, und dort zu den Provisionen befragt wurde, habe ihn die OeBS nach knapp dreizehnjähriger Berufstätigkeit suspendiert und bald darauf entlassen. Für seinen Rauswurf machte der - sichtlich erbitterte - Angeklagte Staatsanwalt Volkert Sackmann verantwortlich. Der Ankläger dementierte diesen Vorwurf.

Um Arbeitsplätze zu retten

Einblicke gab der Angeklagte auch in Interna der OeBS: Das Programm "Fit for Future" im Zuge der OeBS-Restrukturierung habe als primäres Ziel gehabt, "Leute rauszuhauen", so der Angeklagte. Gleich zu Beginn sollten 10 Prozent der Belegschaft gehen, was im Programm als "Quick win" bezeichnet worden sei - später habe man die Bezeichnung geändert, weil sie "menschenverachtend" war. Mit dem sonst drohenden Jobabbau hatten die geständigen Ex-OeBS-Geschäftsführer versucht, ihr Handeln zu rechtfertigen: Ohne Schmiergeldzahlungen hätten sie die Aufträge nicht bekommen, durch die Aufträge habe man Arbeitsplätze gerettet.

Der Prozess wird am Freitag um 9 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fortgesetzt.