Österreich

Oma soll 2.000 Euro zahlen um zu Ines (4) zu dürfen

Heute Redaktion
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Bild: privat

Eine Großmutter will ihre todkranke Enkelin besuchen, doch ein Richter sagt "Nein" bevor nicht ein Gutachten erstellt wird. Doch das würde die Oma immerhin 2.000 Euro kosten.

Eine Großmutter will ihre todkranke Enkelin besuchen, doch ein Richter sagt "Nein" bevor nicht ein Gutachten erstellt wird. Doch das würde die Oma immerhin 2.000 Euro kosten.

Die kleine Ines (4) aus Großkrut (NÖ) leidet, wie berichtet, an einer Herzkrankheit, ihr taubstummer Vater Michael (23) und Oma Sylvia (58) haben sie aufgezogen – bis die Mutter im Vorjahr überraschend die Obsorge von einer Richterin bekam. Seitdem darf Michael seine Tochter nur eine Stunde pro Woche sehen. Doch weil die Mutter die Treffen ständig absagt, bat Oma Sylvia am Bezirksgericht Zistersdorf um ein eigenes Besuchsrecht für sich.

Anstatt Ines ein rasches Wiedersehen mit ihrer Großmutter zu ermöglichen, schiebt der Richter die Verantwortung von sich: Ein Gutachter soll entscheiden, ob sie das Kind treffen darf. Die Kosten, damit der Experte überhaupt die Arbeit aufnimmt: eben satte 2.000 Euro.

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