Politik

ÖVP will 2012 zwei Milliarden sparen

Heute Redaktion
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Zahlenlotto bei der Regierung für 2012: War zuerst von 900 Mio. Euro oder 1,4 Mrd. Euro die Rede, um unter drei Prozent Neuverschuldung zu kommen, spricht Vizekanzler Michael Spindelegger (V) am Mittwoch von 2 bis 2,5 Mrd. Euro.

Der ÖVP gehe es ja nicht um kurzfristige Sparaktionen, sondern "grundsätzliche Strukturreformen", wird Spindelegger nicht müde zu betonen und unterstrich auch sein Sprecher einmal mehr.

Die Volkspartei hat ja dafür neuerdings eine Art Sechs-Punkte-Programm im Talon, das die bekannten Sparpläne von ÖBB über Pensionen und Förderungen bis hin zu Beamten ("Jubiläumsgeld"), Verwaltung und Gesundheitssystem zusammenfasst.

Die Eckpunkte des Entwurfs zur Schuldenbremse:

Die von der Regierung geplante Schuldenbremse entspricht im wesentlichen dem deutschen Modell, auch nach den am Dienstag bei den Verhandlungen mit den Ländern erfolgten Adaptierungen des Gesetzes-Entwurfs:


Höhe der Schulden: Ab 2017 darf das strukturelle Defizit des Bundes wie auch schon bisher geplant maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) betragen. Länder und Gemeinden müssen ausgeglichen bilanzieren. Definiert ist dies im Entwurf nun mit einem maximalen Defizit von 0,1 Prozent des BIP (alle Länder und Gemeinden zusammen). Damit soll der Schuldenstand bis etwa 2020 wieder unter die EU-Grenze von 60 Prozent des BIP fallen.
Überziehungsrahmen: Bund, Länder und Gemeinden dürfen die festgelegten Werte auch überschreiten, dafür sollen sogenannte "Kontrollkonten" eingerichtet werden, die quasi einen "Überziehungsrahmen" für die einzelnen Gebietskörperschaften darstellen. Auch hier gibt es Grenzwerte: Sobald Belastungen des Kontrollkontos des Bundes den Schwellenwert von 1,25 Prozent des BIP überschreiten, sind diese Belastungen vom Bund "konjunkturgerecht" zurückzuführen (Im Ursprungs-Entwurf war noch ein Grenzwert von 1,5 Prozent vorgesehen).
Ausnahmeregeln: Ermöglicht wird eine Überschreitung all dieser Grenzwerte im Fall von Naturkatastrophen oder "außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen". Für Bundesangelegenheiten braucht es dazu einen Beschluss des Nationalrates. Geht es um die Defizite von Ländern und Gemeinden, so ist ein Beschluss des jeweiligen Landtages notwendig. Die Maastricht-Kriterien gelten aber auch im Falle dieser Ausnahmen.
Schuldengrenze: Die ursprünglich vom Finanzministerium geplante Schuldenobergrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung findet sich im Entwurf nicht explizit. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass Bund, Länder und Gemeinden sicherstellen müssen, "dass die Verpflichtungen der Republik Österreich aus Rechtsakten der Europäischen Union zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin erfüllt werden".
Haushaltstransparenz: Die von der Regierung geplante Übernahme des Bundes-Haushaltsrecht durch die Länder kommt nicht. Dafür verpflichten sich die Länder, ihre Haushaltsbeschlüsse "in rechtlich verbindlicher Form zu fassen" und diese nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit zu gestalten. Außerdem müssen die Länder einen mehrjährigen Finanzplan erstellen und Haftungsobergrenzen einführen.
Übergangsregeln: Bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse ab 2017 gilt: Das strukturelle Defizit muss jedes Jahr um 0,75 Prozent des BIP verringert werden - solange, bis das Defizit unter die Maastricht-Grenze von 3 Prozent gerückt ist. Danach gilt die EU-Vorgabe, dass man den Hauhalt "close to balance" bringt - in der allgemeinen Rechtsauffassung bedeutet dies ein Defizit zwischen 0,0 und 0,5 Prozent des BIP. Bis dies erreicht wird, muss das Defizit jährlich um 0,5 Prozent verringert werden.
Finanzausgleich: Es werden Verhandlungen vereinbart, mit dem Ziel einer gesetzlichen Festschreibung darüber, dass der Finanzausgleich von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam gestaltet werden muss.
Sanktionen: Sollten die Regeln der Schuldenbremse verletzt werden, dann wäre das Budget verfassungswidrig zustande gekommen. Der Verfassungsgerichtshof könnte den Finanzrahmen in diesem Fall daher aufheben.

Kritik von Opposition

Für die Grünen und das BZÖ sind Inhalt und Vorgehensweise der Regierung die Schuldenkrise betreffend "empörend": Die Grünen bleiben dabei: "Ohne Vermögenssteuern keine Schuldenbremse", so Finanzsprecher der Grünen Wien, Martin Margulies. "Wir sind den Österreichern verpflichtet, den Steuerzahlern, unseren Kindern! Deshalb denken wir auch in die Zukunft und geben unsere Unterschrift nicht für neue Steuern her", stellt BZÖ-Bündniskoordinator Markus Fauland klar.